+ Privatentnahmen laufendes Jahr (Anlage SZ- Zeile 11 1110.000 EUR
Privateinlagen laufendes Jahr (Anlage SZ – Zeile 13) 16.000 EUR
= Private Unterentnahme (Zeilen 14) – 6.000 EUR
+ Private Überentnahme Vorjahr (Anlage SZ – Zeile 15) 5.000 EUR
+ Verlust laufendes Jahr (Zeilen 12) 2.000 EUR

Der maßgebliche Verlust wird zunächst in den Zeilen 4 – 10 ermittelt und das Ergebnis in die Zeile 10 eingetragen. Der negative Betrag aus Zeile 10 muss in die Zeile 12 übernommen werden.

Zu der Entnahme des laufenden Jahres (Zeile 11 wird zunächst der Verlust des laufenden Jahres (Zeile 10) hinzuaddiert. Nach Abzug der Einlagen des laufenden Jahres (Zeile 13) ergibt sich die Unterentnahme des laufenden Jahres (Zeile 14) i. H. v. 4.000 EUR, die die Überentnahme des Vorjahrs (Zeile 15) mindert. Dadurch ergibt sich in Zeile 16 eine Überentnahme i. H. v. 1.000 EUR.

Da sich im weiteren Verlauf bei der Ermittlung des Entnahmenüberschusses ein negativer Betrag ergibt, entfällt die aus den vorangegangenen Beispielen bekannte Nebenrechnung. In Zeile 24 ist stattdessen der Wert "0" einzutragen. Da der niedrigere Betrag aus den Zeilen 24 und 28 den Hinzurechnungsbetrag ergibt, ist in Zeile 28 ebenfalls der Wert "0" einzutragen.

In der Anlage EÜR werden diese 0 EUR in der Zeile 96 eingetragen. Der steuerliche Gewinn erhöht sich nicht.

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