+ Privatentnahmen (Anlage SZ – Zeile 11) 40.000 EUR
Privateinlagen (Anlage SZ – Zeile 13) 10.000 EUR
Gewinn (Anlage SZ – Zeile 10) 20.000 EUR
= Private Überentnahme (Zeile 14) 10.000 EUR

Der maßgebliche Gewinn wird zunächst in den Zeilen 4 – 10 ermittelt. Das Ergebnis aus Zeile 10 wird in die Zeile 12 eingetragen. In den Zeilen 11 – 14 werden dann die Über- bzw. Unterentnahmen ermittelt. Das Ergebnis für das laufende Wirtschaftsjahr ist in der Zeile 14 zu erfassen.

Da es sich um das erste Geschäftsjahr handelt, liegen keine Vorjahreswerte vor, sodass die kumulierten Über-/Unterentnahmen in Zeile 16 dem Wert aus Zeile 14 entsprechen.

Im nächsten Schritt ist in den Zeilen 17 – 23 der Entnahmenüberschuss zu ermitteln. Einzutragen sind dort die Entnahmen aus Zeile 11 und die Einlagen aus Zeile 13. Da es sich um das erste Geschäftsjahr handelt, liegen auch hier keine Vorjahreswerte vor. Die kumulierten Entnahmen entsprechen somit den Entnahmen, die kumulierten Einlagen den Einlagen. Der kumulierte Entnahmenüberschuss berechnet sich schließlich aus der Differenz der beiden Werte in Zeile 19 und Zeile 22.

Um die nicht abziehbaren Schuldzinsen in den Zeilen 24 – 28 zu ermitteln, ist zunächst eine Nebenrechnung notwendig. Maßgeblicher Wert dafür ist der Betrag aus Zeile 16 (kumulierte Über-/Unterentnahmen) und Zeile 23 (kumulierter Entnahmenüberschuss), der niedriger ist. Zu berechnen und in Zeile 24 anzugeben sind 6 % von diesem Wert. Ist einer der Beträge aus den Zeilen 16 und 23 negativ, ist in Zeile 24 der Wert 0 einzutragen.

 
Überentnahmen 10.000 EUR  
× 6 % (nicht abzugsfähige Zinsen) 600 EUR  

In den Zeilen 24 bis 28 wird der Höchstbetrag der nicht abziehbaren Schuldzinsen ermittelt.

Die Berechnung der Überentnahmen ist günstiger, danach betragen die "nicht abzugsfähigen Zinsen" nur 600 EUR statt 950 EUR.

Der niedrigere Wert aus den Zeilen 24 und 28 wird in die Zeile 29 übertragen.

In der Anlage EÜR werden diese 600 EUR in der Zeile 96 eingetragen und erhöhen den steuerlichen Gewinn.

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