Schlagwörter

Anteilsübertragung, Verlustvortrag, Verlustabzug, Körperschaftsteuer, Wegfall

 

Rechtsfrage (Thema)

Ist § 8c Satz 2 KStG i.d.F. des UntStRefG 2008 vom 14.08.2007 (BGBl I 2007, 1912) mit Art. 3 Abs. 1 GG insoweit vereinbar, als bei der unmittelbaren Übertragung innerhalb von fünf Jahren von mehr als 50 % (im Streitfall 80 %) des gezeichneten Kapitals an einer Körperschaft an einen Erwerber die bis zum schädlichen Beteiligungserwerb nicht genutzten Verluste vollständig nicht mehr abziehbar sind?

 

Normenkette

KStG 2002 § 8c S. 2; GG Art. 3 Abs. 1

 

Verfahrensgang

FG Hamburg (Entscheidung vom 29.08.2017; Aktenzeichen 2 K 245/17 BB 2017, 2654)

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