Entscheidungsstichwort (Thema)

Fristenkontrolle

 

Leitsatz (redaktionell)

Der Bevollmächtigte kann die Führung der Fristenkontrolle (des Fristenkalenders) und die Überwachung der Fristen einem zuverlässigen Büroangestellten übertragen. Beginn und Ablauf der Rechtsmittelfrist muß er jedoch selbst feststellen.

 

Normenkette

AO § 86

 

Tatbestand

Siehe auch:

BFH vom 17.03.1994, V R 136/92

FG Münster vom 21.08.1968, V 1912/67 L

BFH vom 11.12.1968, VII B 17/68

BFH vom 22.04.1966, III 46/62

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1455301

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