Entscheidungsstichwort (Thema)

Lohnsteuerhaftung für Vergütungen an ehemalige LPG-Mitglieder durch Nachfolge-GmbH

 

Leitsatz (NV)

Wurde auf dem Betätigungsgebiet einer Gemeinschaftseinrichtung von LPG im 2. Halbjahr 1990 die Vorgesellschaft einer später eingetragenen GmbH tätig, so unterlagen von ihr gezahlte Löhne an die ehemaligen Delegierte der LPG dem Lohnsteuerabzug ungeachtet etwaiger Steuerbefreiungen nach dem Recht der DDR für Tätigkeitsvergütungen durch LPG oder durch Gemeinschaftseinrichtungen.

 

Normenkette

EStG §§ 42d, 59 Abs. 3; EStG-DDR § 2 Abs. 3 Nr. 1; AStVO-DDR § 19 Abs. 1; AStVO-DDR § 20 Abs. 4

 

Gründe

Parallelentscheidung (im Volltext): BFH, Urteil v. 12.05.1995 - VI R 96/94 (NV); BFH/NV 1996, 26

 

Fundstellen

Haufe-Index 1132802

BFH/NV 1995, 75

BFHE 1996, 475

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