Entscheidungsstichwort (Thema)

Abtretung von Ansprüchen nach dem Vermögensgesetz

 

Leitsatz (NV)

1. Der Restitutionsanspruch nach dem VermG ist ein öffentlich-rechtlicher Anspruch, gerichtet gegen eine Behörde auf Zuteilung von (Grundstücks-)Eigentum durch Verwaltungsakt. Ob im Einzelfall ein derartiger Anspruch besteht, wird erst durch den abschließenden Verwaltungsakt der Behörde (Restitutionsbescheid) festgestellt, durch den zugleich die begehrte Rechtsänderung unmittelbar eintritt.

2. Die Abtretung eines derartigen öffentlich- rechtlichen Anspruchs auf Übertragung von Eigentum durch Verwaltungsakt wird von §1 Abs. 1 Nrn. 5 bzw. 7 GrEStG 1983 nicht erfaßt.

3. Nach §1 Abs. 1 Nrn. 5 bzw. 7 GrEStG 1983 unterliegt nur die Abtretung rechtsgeschäftlich begründeter Ansprüche, gerichtet auf rechtsgeschäftliche Übertragung des Grundstückseigentums nach §§873, 925 BGB, der Grunderwerbsteuer. An dieser Auffassung, die bereits dem nicht veröffentlichten Urteil vom 1. Februar 1984 II R 127/82 (Juris-Dok-Nr. 122709) zugrunde liegt, hält der BFH fest. Diese Auslegung ergibt sich aus dem Wortlaut, der systematischen Stellung und dem Sinn und Zweck des §1 Abs. 1 Nrn. 5 bzw. 7 GrEStG 1983.

 

Normenkette

GrEStG 1983 § 1 Abs. 1 Nrn. 5, 7; VermG § 3 Abs. 1, § 34 Abs. 1

 

Verfahrensgang

Thüringer FG

 

Fundstellen

Haufe-Index 67030

BFH/NV 1998, 883

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