Entscheidungsstichwort (Thema)

Keine Beschwerde gegen eine Streitwertfestsetzung des FG

 

Leitsatz (NV)

1. Die gegen eine Streitwertfestsetzung des FG gerichtete Beschwerde ist nicht statthaft. Nach §25 Abs. 3 Satz 2 i. V. m. §5 Abs. 2 Satz 3 GKG können Streitwertbeschlüsse nicht mit der Beschwerde an einen obersten Gerichtshof des Bundes angefochten werden (z. B. BFH-Beschluß vom 8. September 1997 IX B 53/97, BFH/NV 1998, 207, m. w. N.).

2. Die Gebührenfreiheit des Verfahrens über die Beschwerde in Streitwertsachen (§25 Abs. 4 GKG) ist auf unstatthafte Beschwerden an den BFH nicht anwendbar (vgl. Beschluß in BFH/NV 1998, 207, m. w. N.).

 

Normenkette

GKG § 5 Abs. 2, § 25 Abs. 3-4

 

Fundstellen

BFH/NV 1998, 1370

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