Rz. 19

Forwards, Futures und Optionen eignen sich nur zur Absicherung einfacher, einmaliger Geschäfte. Geht es jedoch darum, mehrmals stattfindende, komplexe Zahlungsströme abzusichern, kommen Swaps zur Anwendung. Ein Swap im finanzwirtschaftlichen Sinn ist der Tausch von Zahlungsströmen zwischen 2 Vertragspartnern, häufig mit dem Ziel, komparative Vorteile des Partners auszunutzen.[1] Können grundsätzlich unterschiedlichste Zahlungsströme z. B. aus Kreditrisiken, Waren oder Devisen sowie auch Eigenkapitalanteile (z. B. bei Kooperationsvereinbarungen) getauscht werden, stehen für Unternehmen Zins- und Währungsswaps im Vordergrund.

 

Rz. 20

Bei Letzteren tauscht z. B. ein deutscher Partner US-Dollar-Einzahlungen aus einem Betriebsteil in den USA mit einem amerikanischen Partner, der in Europa EUR-Einzahlungen generiert.[2] Durch den bereits im Voraus fixierten Wechselkurs entfällt das Wechselkursrisiko für beide Parteien. Bei einem Zinsswap werden i.  d.  R. variable gegen fixe Zinszahlungen oder solche mit abweichender Bezugsgröße, z. B. 3-Monats-LIBOR gegen 6-Monats-EURIBOR, getauscht. Durch die Aufdeckung von Manipulationen der beteiligten Banken im Jahr 2011 wurde eine Reform dieser Referenzzinssätze angestoßen. So wird etwa der LIBOR im Laufe des Jahres 2021 durch andere Referenzzinssätze ersetzt (zu den Auswirkungen auf Bewertungseinheiten s. Rz. 64a). Die Kreditsumme selbst wird nicht getauscht.

 

Rz. 21

Hat ein Unternehmen A beispielsweise in der Vergangenheit einen variabel verzinslichen Kredit auf LIBOR-Basis aufgenommen, möchte nun aber einen Festzinskredit haben, kann es einen Zinsswap mit einem Unternehmen B abschließen und die folgenden Zahlungsströme tauschen:

Abb. 4: Beispielhafte Darstellung eines Zinsswaps

Saldiert man die Zahlungsströme aus dem Grundgeschäft (variabel verzinslicher Kredit) und dem Sicherungsgeschäft (Swap), ergibt sich für Unternehmen A der gewünschte feste Zinssatz.

[1] Vgl. Süchting, Theorie und Politik der Unternehmensfinanzierung, 6. Aufl. 1995, S. 428 ff.
[2] Vgl. das Beispiel in Perridon/Steiner/Rathgeber, Finanzwirtschaft der Unternehmung, 16. Aufl. 2012, S. 339 ff.

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