Rz. 12

Wünscht das Unternehmen eine Absicherung nur gegen negative Abweichungen des Kurses (Risiken im engeren Sinn), möchte von einer positiven Entwicklung des Kurses aber weiterhin profitieren, kommen Optionen in Betracht. Es lassen sich Kaufoptionen (call options) und Verkaufoptionen (put options) unterscheiden.

 

Rz. 13

Der Inhaber (Käufer) einer Option erwirbt gegen die Zahlung einer Optionsprämie das Recht, innerhalb einer festgelegten Optionsfrist eine bestimmte Menge des Basiswertes zu einem bei Geschäftsabschluss festgelegten Kurs (Ausführungskurs, Basiskurs) zu kaufen (call option) bzw. zu verkaufen (put option).[1] In der Variante der Europäischen Option kann das Recht nur am Verfallstag, bei einer Amerikanischen Option dagegen während der gesamten Laufzeit bis zum Verfallstag ausgeübt werden. Der Stillhalter (Verkäufer) der Option ist verpflichtet, den Basiswert auf Wunsch des Optionsinhabers zu liefern bzw. zu kaufen. Es handelt sich somit um ein einseitig verpflichtendes (bedingtes) Termingeschäft. Hierbei liegt es im Interesse des Optionsinhabers, sein Recht nur dann auszuüben, wenn dies für ihn von Vorteil ist. Entwickelt sich der Basiswert in eine für den Optionsinhaber negative Richtung, sodass die Ausübung der Option für ihn einen Verlust bringen würde, wird er das Recht ungenutzt verfallen lassen.

 

Rz. 14

Optionen sind ebenso wie Futures hinsichtlich Menge, Termin und Betrag standardisiert und so an der Börse handelbar. Zudem werden sie von Investoren häufig für Arbitrage- und Spekulationszwecke genutzt. Somit erfolgt auch bei Optionen keine konkrete Lieferung des Basiswertes, sondern ein Ausgleich in bar, sodass sich Optionen nur zur Absicherung des finanzwirtschaftlichen Risikos eignen. Um den Basiswert zum Ausführungspreis kaufen zu können, muss das Unternehmen wiederum den Zufluss an Bargeld aus der Nutzung der Option zur Finanzierung eines höheren Kassakurses am Kassamarkt für den Basiswert aufwenden. Betrachtet man die Zahlungsprofile des Grundgeschäfts (siehe Abb. 1) und der Option, ergibt sich bei Kombination des Grund- und Sicherungsgeschäfts für die Absicherung eines Rohstoffkaufs über eine Kaufoption folgender Zahlungsstrom:

Abb. 2: Zahlungsprofile der Absicherung eines Kaufs über eine Kaufoption

 

Rz. 15

Für die Absicherung eines Verkaufs von Waren mithilfe einer Verkaufoption stellt sich das Zahlungsprofil folgendermaßen dar, wobei hier eine Absicherung gegen fallende Verkaufspreise das Ziel ist:

Abb. 3: Zahlungsprofile der Absicherung eines Verkaufs über eine Verkaufoption

 

Rz. 16

Die Kaufoption sichert das Unternehmen gegen steigende Preise, lässt es aber von sinkenden Preisen profitieren, während die Verkaufoption es gegen sinkende Preise absichert, aber die Möglichkeit zur Nutzung steigender Verkaufspreise offenlässt. Allerdings ist zu beachten, dass das Unternehmen in jedem Fall die Optionsprämie zu zahlen hat, die Absicherung also Kosten verursacht, die letztlich immer den Kaufpreis erhöhen bzw. den Verkaufpreis mindern, unabhängig von der tatsächlichen Nutzung des Optionsrechts. Analog zu Futures ist auch bei Optionen u.  U. eine vollständige Absicherung des Risikos nicht möglich, wenn die benötigte Menge, der Ausführungspreis oder der Termin nicht mit den an der Börse angebotenen Optionen übereinstimmt.

 

Rz. 17

Durch die Kombination mehrerer Optionen mit unterschiedlichen Ausführungspreisen oder Terminen können zudem andere Zahlungsprofile erstellt werden, die eine Vielzahl von Absicherungsmöglichkeiten bieten.[2] So können z. B. nur sehr große Preisbewegungen abgesichert oder die Preisschwankungen auf eine Bandbreite reduziert werden. Auch können solche Kombinationen den Preis für die Absicherung reduzieren.

 

Rz. 18

Als Basiswert für Futures, Forwards und Optionen kommen sämtliche Waren, Devisen, Aktien, Zinssätze (Forward Rate Agreement[3]) sowie Indizes in Frage. Börsengehandelte Futures und Optionen sind hierbei auf stark nachgefragte Basiswerte und Preise begrenzt und hinsichtlich Mengen und Terminen vereinheitlicht. Zudem muss das Risiko der Terminkontrakte für die Parteien kalkulierbar, also durch Modelle abzubilden und zu berechnen sein, wobei hier in der jüngeren Vergangenheit Fortschritte gemacht wurden, sodass z. B. auch Wetterrisiken berechenbar sind und Wetterderivate an der Börse gehandelt werden.[4]

[1] Vgl. Gräfer/Beike/Scheld, Finanzierung, 5. Aufl. 2001, S. 292 ff.
[2] Vgl. James, Option Theory, 2003, S. 22 ff.
[3] Vgl. Diwald, Zinsfutures und Zinsoptionen, 1999, S. 199 ff.
[4] Vgl. Hee/Hofmann, Wetterderivate, 2006, S. 48 ff.

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