Rz. 17

Werden Arbeitnehmer am Kapital ihres Unt beteiligt, sind i. R. d. Eigentumsstrukturberichts gesonderte Angaben aufzunehmen. Unter Arbeitnehmern werden Mitarbeiter verstanden, die bei der Konzernmutter oder bei TU angestellt sind. Zu berichten ist über

  • die Art der Stimmrechtskontrolle und
  • die Art der Ausübung der Kontrolle.
 

Rz. 18

Hinsichtlich der Art der Stimmrechtskontrolle sind Strukturangaben gefordert, wie eine unmittelbare Ausübung der Kontrollrechte erfolgt. Hierzu gehören auch Angaben, wie die Anteile gehalten werden.

 

Rz. 19

Bzgl. der Art der Ausübung der Kontrollrechte sind – soweit möglich – Auskünfte über den Umfang und die Weise der Ausübung der Stimmrechte in den Konzernlagebericht aufzunehmen. Die Angaben können durch Verweis auf den Konzernanhang erfüllt werden, wenn sie dort erfolgen.

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