Rz. 3

Anwendbar sind die gesamten Vorschriften nach Art. 5 Nr. 2 Abs. 13.1 KapCoRiLiG erstmals auf Jahresabschlüsse und Lageberichte bzw. Konzernabschlüsse und Konzernlagebericht von oHG oder KG i. S. d. § 264a HGB für das nach dem 31.12.1999 beginnende Gj.

 

Rz. 4

Mit dem BilRUG wurde als Satz 4 ein Verweis auf § 335a HGB eingefügt, was lediglich der Klarstellung dient, dass auch für die in dieser Vorschrift angesprochenen Ges. die Möglichkeit der Beschwerde besteht.

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