Wo die Probleme sind:

  • Das richtige Konto
  • Herstellungskosten
  • Betriebsausgaben
  • Beitragshöhe

1 So kontieren Sie richtig!

 
Praxis-Wegweiser: Das richtige Konto
Kontobezeichnung SKR 03 SKR 04 Eigener Kontenplan Bilanz/GuV
Grundstücksaufwendungen betrieblich 4290 6350   Grundstücksaufwendungen betrieblich
Bank 1200 1800   Bank

So kontieren Sie richtig!

Beiträge für eine ein Betriebsgebäude betreffende Bauwesenversicherung sind keine Herstellungskosten des Gebäudes, sondern sofort abzugsfähige Betriebsausgaben. Die Buchung der Versicherungsbeiträge erfolgt auf das Konto "Grundstücksaufwendungen, betrieblich" 4290/6350 (SKR 03/04).

Die Gegenbuchung erfolgt auf das Konto "Bank" 1200/1800 (SKR 03/04).

 

Buchungssatz:

Grundstücksaufwendungen

an Bank

2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Bauwesenversicherung für Bürohaus

Ein Unternehmer lässt ein neues Bürohaus errichten. Er schloss bei der Versicherungsgesellschaft X-AG eine Bauwesenversicherung über eine Versicherungssumme von 750.000 EUR ab. Der Versicherungsbeitrag betrug 3.000 EUR.

Buchungsvorschlag:

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
4290/6350 Grundstücksaufwendungen, betrieblich 3.000 1200/1800 Bank 3.000

3 Beiträge zu einer Bauwesenversicherung für ein betrieblich genutztes Gebäude sind Betriebsausgaben

Nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 EStG sind Beiträge auf Schadensversicherungen von Gebäuden, die der Erzielung von Einkünften dienen, als laufende Werbungskosten zu behandeln. Auf den betrieblichen Bereich adaptiert bedeutet das, dass es sich um Betriebsausgaben handelt. Denn derartige Aufwendungen hängen sachlich im Wesentlichen mit der Erhaltung des Gebäudes in seiner Substanz zusammen und dienen nicht der Vermehrung der Substanz.[1]

4 Umfang der Versicherung

Die Bauwesenversicherung deckt unvorhergesehene Beschädigungen oder Zerstörungen von Leistungen durch höhere Gewalt ab. Zu diesen Risiken zählen in erster Linie Sturm, Frost, Hagel, Überschwemmung und Regen.

Abgedeckt sind aber auch Diebstähle von fest mit dem Gebäude verbundenen Teilen sowie Schäden durch Vandalismus. Versichert sind außerdem Konstruktions- und Materialfehler. Neben Schäden, die durch Fremdfirmen verursacht werden, sind auch Eigenleistungen durch die Versicherung abgedeckt.

Die Laufzeit einer Bauwesenversicherung ist zeitlich begrenzt. Sie endet mit Ablauf der Bauzeit, spätestens jedoch nach 2 Jahren.

Vom Versicherungsumfang ausgeschlossene Güter und Leistungen

Nicht versichert sind auf dem Grundstück lagernde Maschinen, Baugeräte und Handwerkerwerkzeuge. Das gilt auch für reine Leistungsmängel. Ebenfalls nicht mitversichert sind Behördengebühren, Ingenieur-, Architekten- und Maklergebühren. Mit anderen Worten: Pfusch am Bau ist nicht versichert.

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