Die Bauwesenversicherung deckt unvorhergesehene Beschädigungen oder Zerstörungen von Leistungen durch höhere Gewalt ab. Zu diesen Risiken zählen in erster Linie Sturm, Frost, Hagel, Überschwemmung und Regen.

Abgedeckt sind aber auch Diebstähle von fest mit dem Gebäude verbundenen Teilen sowie Schäden durch Vandalismus. Versichert sind außerdem Konstruktions- und Materialfehler. Neben Schäden, die durch Fremdfirmen verursacht werden, sind auch Eigenleistungen durch die Versicherung abgedeckt.

Die Laufzeit einer Bauwesenversicherung ist zeitlich begrenzt. Sie endet mit Ablauf der Bauzeit, spätestens jedoch nach 2 Jahren.

Vom Versicherungsumfang ausgeschlossene Güter und Leistungen

Nicht versichert sind auf dem Grundstück lagernde Maschinen, Baugeräte und Handwerkerwerkzeuge. Das gilt auch für reine Leistungsmängel. Ebenfalls nicht mitversichert sind Behördengebühren, Ingenieur-, Architekten- und Maklergebühren. Mit anderen Worten: Pfusch am Bau ist nicht versichert.

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