Wird ein Fahrzeug in ein Drittland (Nicht-EU-Land) an einen ausländischen Abnehmer geliefert, liegt eine Ausfuhr vor. Diese ist grundsätzlich im elektronischen ATLAS-Verfahren anzumelden. Die Ausfuhr ist steuerfrei, wenn die Ausfuhrnachweise vorliegen. Stets muss der "Buchnachweis" in Form der Fahrzeug-Identifikationsnummer und der Movement Reference Number (MRN) geführt werden.

Je nachdem, wie das Fahrzeug ins Drittland verbracht wird, sind für Fahrzeuge weitere Nachweise erforderlich:

  • Das Fahrzeug wird ins Drittland befördert (mit Transportmittel oder auf eigener Achse): Bescheinigung über die Zulassung, die Verzollung oder die Einfuhrbesteuerung im Drittland.[1]
  • Ausfuhr von Kraftfahrzeugteilen: Verwendungsnachweis: Nicht steuerfrei, wenn der Empfänger die Teile für das eigene Fahrzeug verwendet.[2]
  • Das Fahrzeug wird ins Ausland versendet (mit Transportmittel oder auf eigener Achse): Bescheinigung über die Zulassung, die Verzollung oder die Einfuhrbesteuerung im Drittland.[3]
  • Sonderfall 1, Versand mit Ausfuhrkennzeichen: Bescheinigung nicht erforderlich, wenn Angaben über Ausfuhrkennzeichen ersichtlich.[4]
  • Sonderfall 2, Fahrzeuge ohne Zulassung: Bescheinigung nicht erforderlich, wenn nicht auf eigener Achse versandt.[5]

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