Begriff

Unter Arbeitnehmer-Sammelbeförderung durch den Arbeitgeber (Unternehmer) versteht man im Allgemeinen die Beförderung von Arbeitnehmern von deren Wohnung oder einem Sammelplatz (z. B. Bahnhof) zum Unternehmen bzw. zum festen oder wechselnden Arbeitsplatz und zurück. Sie wird regelmäßig mit unternehmenseigenen Fahrzeugen oder mit vom Arbeitgeber gemieteten Fahrzeugen durchgeführt. Für die umsatzsteuerrechtliche Beurteilung ist entscheidend, ob die Beförderung gegen Entgelt oder unentgeltlich erfolgt und ob sie "für den privaten Bedarf des Personals" (der Arbeitnehmer) oder aufgrund betrieblicher Belange erfolgt.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Die wichtigsten Rechtsquellen bzw. Verwaltungsanweisungen sind § 3 Abs. 9a UStG, Art. 26 MwStSystRL, Abschn. 1.8 Abs. 15 UStAE.

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