Begriff

GmbH-Anteile sind – sofern es keine Einschränkungen im Gesellschaftsvertrag gibt – frei veräußerlich. Sie können verkauft und erworben werden. Zu beachten sind die rechtlichen Vorgaben zur Veräußerung bzw. zum Erwerb von GmbH-Anteilen (Abtretung, notarielle Beurkundung, Eintrag ins Handelsregister, Aufnahme in die Liste der Gesellschafter). Der (Ver-) Kauf eines GmbH-Anteils ist ein gesellschaftsrechtlicher bzw. zivilrechtlicher und gleichzeitig ein steuerrechtlicher Vorgang. Je nach Stellung des Gesellschafters und Höhe und Dauer des Anteilsbesitzes gelten unterschiedliche Besteuerungsgrundsätze.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Gesetzliche Regelungen finden sich in § 17 EStG,§ 32d EStG,§ 8b KStG und § 21 UmwStG.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Finance Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge