Die nachfolgend aufgelisteten Länder haben den dreistufigen VP-Dokumentationsansatz der OECD zwar national umgesetzt. Die nationalen Inhaltsanforderungen zum Master File weichen jedoch von den Empfehlungen der OECD ab. Zur Finalisierung des gruppenweiten Master Files lohnt es sich daher, die jeweiligen nationalen Master-File-Inhaltsanforderungen folgender Länder (keine abschließende Aufzählung) zu überprüfen und entsprechend im Master File der Gruppe zu berücksichtigen:

  • Austria
  • China
  • Costa Rica
  • Estonia
  • France
  • Gabon
  • Greece
  • Hong Kong
  • India
  • Indonesia
  • Kazakhstan
  • Mexico
  • Nigeria
  • Norway
  • Peru
  • Poland
  • Singapore
  • Spain
  • Taiwan
  • Vietnam

Die VP-Regelungen, wie z. B. diejenigen zu Master Files und Local Files, unterliegen ständigen Änderungen. Daher zeigt die o. g. Liste nur eine Momentaufnahme. Es wird dringend empfohlen, einen lokalen VP-Experten zu Rate zu ziehen, wenn man wissen will, in welchem Wirtschaftsjahr welche Regelung für welchen Sachverhalt greift.

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