Einführung

Die Äquivalenzziffernkalkulation (ÄZK) ist in Betrieben mit Sortenfertigung anwendbar. Sie stellt praktisch eine Weiterentwicklung der Divisionskalkulation für Mehrproduktbetriebe dar. So lassen sich auch bei der Äquivalenzziffernkalkulation ein-, zwei- und mehrstufige Rechenverfahren unterscheiden.

Da bei der Sortenfertigung die Produkte (Sorten) stofflich und in der Art der Verarbeitung sehr ähnlich sind, kann auch von einer gewissen Ähnlichkeit der Kostenverursachung ausgegangen werden. D.h., die Kosten der einzelnen Sorten müssten demnach in einer bestimmten Relation zueinander stehen. Diesen Grundgedanken setzt nun die ÄZK in die Praxis um und benutzt eine so genannte Äquivalenzziffer als Verhältniszahl der Kostenverursachung.

1 Äquivalenzziffer

Die Äquivalenzziffer (ÄZ) einer Sorte definiert die Kostenverursachung dieser Sorte in Relation zu einer so genannten Einheitssorte.

Sie müssen also zunächst ein Produkt zur Einheitssorte erklären. Die ÄZ dieses Produktes setzen Sie gleich "1". Wenn Sie nun festgestellt haben, dass ein zweites Produkt 10 % mehr Kosten verursacht hat, so geben Sie ihm die ÄZ 1,1. Ein drittes Produkt hat dagegen z. B. 20 % weniger Kosten verursacht und wird daher mit der ÄZ 0,8 belegt. Auf diese Weise erhalten Sie eine so genannte Äquivalenzziffernreihe (ÄZR).

2 Ermittlung der Äquivalenzziffer

Eine exakte Ermittlung der ÄZ ist die wesentliche Voraussetzung für eine genaue Kalkulation. Für die Bildung von ÄZ bieten sich folgende Ausgangsdaten an:

  • Produktabmessungen (Durchmesser, Dicken, Breiten, Längen etc.)
  • Materialgewichte
  • Materialqualitäten
  • Verarbeitungszeiten (auch Rüstzeiten)
 
Praxis-Tipp

Untersuchen Sie, wie sich z. B. unterschiedliche Produktdicken (bei Blechen oder Hölzern) auf die Kosten auswirken. Daraus können Sie dann eine Äquivalenzziffernreihe ableiten, die für die Materialkosten gilt.

Für die Fertigungskosten sollten Sie zusätzlich auch die unterschiedlichen Verarbeitungszeiten der einzelnen Sorten untersuchen und daraus zumindest eine, wenn nicht sogar mehrere zusätzliche ÄZR ableiten.

Kalkulationen, die mit einer ÄZR auskommen, bezeichnet man als einreihige ÄZK, solche, die mehrere ÄZR benötigen, als mehrreihige ÄZK.

3 Rechnen mit Äquivalenzziffern

Die Kalkulation der Sorten erfolgt in drei Schritten:

  1. Zunächst müssen Sie die Mengen der einzelnen Produkte (mit Hilfe der ÄZ) zu einer sog. Einheitsmenge umrechnen, indem Sie die Produktmengen mit den dazugehörigen ÄZ multiplizieren. Durch Addition der so errechneten Einheitsmengen ermitteln Sie die Gesamteinheitsmenge.
  2. Für diese Gesamteinheitsmenge lässt sich nun eine Divisionskalkulation anwenden. Sie dividieren also die zu kalkulierenden Kosten durch die Gesamteinheitsmenge und erhalten die Stückkosten der Einheitsmenge.
  3. Abschließend multiplizieren Sie die Stückkosten der Einheitsmenge wieder mit den ÄZ der einzelnen Sorten und erhalten dann die Stückkosten der einzelnen Sorten. Da bei der Einheitssorte die ÄZ gleich 1 ist, sind deren Stückkosten identisch mit den Stückkosten der Einheitsmenge.

Diese Rechenoperationen müssen Sie für jede ÄZR, die Sie bilden, durchführen!

4 Einstufige Äqivalenzziffernkalkulation

Diese Form wird in der Praxis für ein ganzes Unternehmen wohl kaum anwendbar sein, da hierbei keine Bestandsveränderungen der Halb- und Fertigfabrikate vorkommen dürfen. Außerdem müssten sich alle Kosten des Unternehmens zu nur einer ÄZR proportional verhalten. Das folgende Beispiel soll Ihnen daher in erster Linie die Rechenoperationen der ÄZK verdeutlichen.

Beispiel: Einstufige ÄZK mit einer ÄZR

  1. Ermittlung der Einheitsmenge

     
    Sorte Ausbringungsmenge ÄZ Einheitsmenge
      Stück   Stück
    1 6.000 1,0 6.000
    2 5.000 0,8 4.000
    3 4.000 1,1 4.400
    Summe     14.400
  2. Ermittlung der Stückkosten der Einheitsmenge

     
    Gesamtkosten = 288.000 EUR = 20 EUR/St.
    Einheitsmenge 14.400 St.
  3. Stückkosten je Sorte

     
    Sorte ÄZ Stückkosten der Einheitsmenge Stückkosten der Sorten
        EUR/St EUR/St
    1 1,0 20 20
    2 0,8 20 16
    3 1,1 20 22

Zur Probe können Sie die Ausbringungsmengen der Sorten mit den Stückkosten der Sorten multiplizieren. Die Summe der Kosten je Sorte muss dann wieder die Gesamtkosten ergeben.

5 Zweistufige Äquivalenzziffernkalkulation

Die zweistufige ÄZK sieht eine Trennung in Herstell- und Selbstkosten vor und lässt daher Bestandsveränderungen der Fertigfabrikate zu. Bei den Halbfabrikaten dürfen dagegen keine Bestandsveränderungen auftreten. Die Trennung zwischen Herstell- und Selbstkosten bedingt zunächst einmal eine gesonderte Erfassung der Verwaltungs- und Vertriebskosten.

Die übrigen Kosten, also die eigentlichen Produktionskosten, sollten Sie nochmals unterteilen, und zwar in Material- und in Fertigungskosten. Für beide müssen Sie dann ÄZR bilden, da die Kostenverursachung der einzelnen Sorten in den seltensten Fällen bei Material und Verarbeitung gleich ist.

Das Prinzip der ÄZK sieht normalerweise vor, dass auch die Verwaltungs- und Vertriebskosten mittels ÄZ auf die Sorten verteilt werden. In der Praxis werden Sie jedoch mit dem Problem konfrontiert werden, dass sich eine ÄZR nur schwer hierfür bilden lässt.

Daher sollten Sie hier genau so verfahren, wie bei der Zuschlagskalkulation, indem Sie die Verwal...

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