Rz. 147
Die degressive Gebäude-AfA ist nach festen, unabänderbaren Staffelsätzen ausgestaltet. Ab 1.1.2006 kann kein Gebäude mehr degressiv abgeschrieben werden.[1] Die AfA-Reihen, die vor diesem Zeitpunkt in Anspruch genommen worden sind, laufen bis zum Ende der AfA weiter.
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