Rz. 147

Die degressive Gebäude-AfA ist nach festen, unabänderbaren Staffelsätzen ausgestaltet. Ab 1.1.2006 kann kein Gebäude mehr degressiv abgeschrieben werden.[1] Die AfA-Reihen, die vor diesem Zeitpunkt in Anspruch genommen worden sind, laufen bis zum Ende der AfA weiter.

[1] Gesetz zum Einstieg in ein steuerliches Sofortprogramm v. 22.12.2005, BStBl 2006 I S. 79, soweit das Gebäude nach dem 31.12.2005 angeschafft oder aufgrund eines nach dem 31.12.2005 gestellten Bauantrags hergestellt wird.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Finance Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge