Um kein geschäftswertähnliches immaterielles Wirtschaftsgut, sondern sofort abziehbare Betriebsausgaben, handelt es sich bei der Abfindung oder Entschädigung für die vorzeitige Auflösung eines unbefristeten Vertriebsvertrags, dessen Abschluss sich aus Sicht des Unternehmers als Fehlentscheidung erwiesen hat. Für die Entschädigung ist auch kein aktiver Rechnungsabgrenzungsposten zu bilden.[1]

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Finance Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge