Rückstellung für Überstunden berechnen
Wenn es um die Vergütung von Überstunden geht, werden keine Rückstellungen gebildet. Noch nicht ausgezahlte Arbeitslöhne werden als Verbindlichkeit ausgewiesen.
Rückstellungen für Überstunden: Arbeitszeitkonto
Anders ist es allerdings, wenn Überstunden im Rahmen von Arbeitszeitkonten angesammelt werden. Wurde der Ausgleich am Bilanzstichtag noch nicht in Anspruch genommen, erfolgt dieser im folgenden Geschäftsjahr. Am Bilanzstichtag liegt daher ein Erfüllungsrückstand vor, der seine Ursache in der Tätigkeit des Arbeitnehmers im abgelaufenen Geschäftsjahr hatte. In dieser Situation ist eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten sowohl in der Handelsbilanz also auch in der Steuerbilanz zu bilden. Die Bewertung der Rückstellung ist wie bei Urlaubsrückstellungen vorzunehmen (einschließlich Sozialabgaben). Es gilt das Prinzip der Einzelbewertung, sodass evtl. vorhandene negative Arbeitszeitkonten nicht mit einem Überschuss bei anderen Arbeitnehmern verrechnet werden kann.
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