Rückstellung für Überstunden berechnen

Das Thema Rückstellungen beschäftigt alle Mitarbeiter im Bereich des Rechnungswesens. Ein Kunde, der im Bereich der Entgeltabrechnung beschäftigt ist und sich mit Jahresabschlussarbeiten befasst, hatte diese Frage: Wie berechnet man die Rückstellung bei Überstunden? Ein Fachautor nahm heute dazu Stellung.

Wenn es um die Vergütung von Überstunden geht, werden keine Rückstellungen gebildet. Noch nicht ausgezahlte Arbeitslöhne werden als Verbindlichkeit ausgewiesen. 

Rückstellungen für Überstunden: Arbeitszeitkonto

Anders ist es allerdings, wenn Überstunden im Rahmen von Arbeitszeitkonten angesammelt werden. Wurde der Ausgleich am Bilanzstichtag noch nicht in Anspruch genommen, erfolgt dieser im folgenden Geschäftsjahr. Am Bilanzstichtag liegt daher ein Erfüllungsrückstand  vor, der seine Ursache in der Tätigkeit des Arbeitnehmers im abgelaufenen Geschäftsjahr hatte. In dieser Situation ist eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten sowohl in der Handelsbilanz also auch in de Steuerbilanz zu bilden. Die Bewertung der Rückstellung ist wie bei Urlaubsrückstellungen vorzunehmen (einschließlich Sozialabgaben). Es gilt das Prinzip der Einzelbewertung, sodass evtl. vorhandene negative Arbeitszeitkonten nicht mit einem Überschuss bei anderen Arbeitnehmern verrechnet werden kann.

Weitere Informationen finden Sie in unserem Fachbeitrag "Urlaubsrückstellungen".

Schlagworte zum Thema:  Rückstellung, Jahresabschluss