Der Marktführer für Ihr Finanz- und Rechnungswesen
Ob bei neuen Steuergesetzen oder Dauerbrennern wie Jahresabschluss, Dienstwagen oder Reisekosten: Mit Haufe Finance Office erledigen Sie Ihre Aufgaben im Rechnungswesen dank zahlreicher Praxisbeispiele, Checklisten und Rechner schnell und sicher.
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Das unabhängige Institut ForschungsWerk hat das Haufe Finance Office in seinen verschiedenen Varianten im April 2020 als Marktführer im Bereich Finanz- und Rechnungswesen ausgezeichnet. Hinsichtlich der relevanten Parameter Bekanntheit und Nutzung belegt Haufe Finance Office mit Abstand Platz 1.
Rechtssicher. Zeitsparend. Effizient.
Lernen auch Sie die Vorteile des Marktführers kennen:
+ Garantierte Rechtssicherheit: Mit Haufe Finance Office erhalten Sie verlässliche Informationen. Alle Fachbeiträge, Kommentare und Entscheidungen sind 100% rechtssicher.
+ Zeitersparnis: Mit den zahlreichen Arbeitshilfen kommen Sie schneller zum Ziel. Sie greifen auf nützliche Tools wie z.B. den Umsatzsteuer Navigator zu.
+ Topaktuell: Aufgrund regelmäßiger Aktualisierung verpassen Sie garantiert keine wichtige Neuerung im Finanz- und Rechnungswesen. Produkt-Informationsservice per E-Mail inklusive.
+ Vielseitige Weiterbildungsangebote: Mit den zahlreichen Online-Seminaren und e-Trainings sorgen Sie für eine dauerhafte fachliche und persönliche Weiterentwicklung direkt am Arbeitsplatz. Mit dem Finance Office Platin profitieren Sie zusätzlich von einer Präsenzveranstaltung der Haufe Akademie.*
+ Einfache Bedienung: Das Haufe Finance Office zeichnet sich durch eine intuitive Benutzerführung und eine erstklassige Suchfunktion aus. Sie werden sich innerhalb weniger Minuten im Programm zurechtfinden und schnell zu Ihren gewünschten Inhalten gelangen.
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*Bitte beachten Sie, dass das Haufe Finance Office Platin eine Mindestvertragsdauer von zwölf Monaten hat. Sollten Sie während der 4-wöchigen Testphase die Teilnahme an der Präsenzveranstaltung der Haufe Akademie fest buchen, endet die Ansichtsfrist automatisch mit dem Datum Ihrer Buchung. Dann beginnt die Mindestvertragsdauer von einem Jahr. Sie sind berechtigt, die Teilnahme an der beinhalteten Veranstaltung an eine andere Person innerhalb derselben rechtlichen Einheit zu übertragen. Sofern Sie innerhalb des Vertragsjahres nicht an der beinhalteten Veranstaltung teilnehmen, verfällt die „Gutschrift". Die Auszahlung des Betrags ist ausgeschlossen.
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