Tz. 70

Stand: EL 35 – ET: 6/2018

 
  IFRS HGB IFRS für KMU
Aufstellung Pflichtbestandteil (IAS 1.10(c)) Pflichtbestandteil im KA; Pflichtbestandteil im EA von kapitalmarktorientierten KapG iSd. § 264d HGB, die nicht zur Aufstellung eines KA verpflichtet sind (§§ 297 Abs. 1 Satz 1, 264 Abs. 1 Satz 2 1. Halbsatz HGB)
  • Grds. Pflichtbestandteil (sec. 3.17(c))
  • Wahlrecht: Aufstellung über das Ergebnis u. die Gewinnrücklagen statt GER u. EKVR, wenn EK-­Veränderungen der Periode ausschließlich aus dem Periodenergebnis, Dividendenzahlungen, Korrekturen von Fehlern früherer Perioden u. Änderungen von Rechnungslegungsmethoden ­resultieren (sec. 3.18)

Gliederung

  • EKVR/EKS

Darstellung von

  • Gesamtergebnis für die Periode unter getrenntem Ausweis von den Eigentümern des MU bzw. den den nicht beherrschenden Anteilen zuzurechnenden Beträgen
  • Einfluss einer rückwirkenden Anwendung/Anpassung nach IAS 8für jeden EK-Bestandteil
  • Überleitung zwischen dem Buchwert am Anfang u. am Ende der Berichtsperiode für jeden EK-Bestandteil, getrennt für EK-Veränderungen aus Gewinn oder Verlust, aus jedem Bestandteil des sonstigen Ergebnisses u. aus Transaktionen mit Anteilseignern in ihrer Eigenschaft als Anteilseigner (dabei gesonderte Angabe von Kapitalzuführungen von u. Ausschüttungen an Eigentümer sowie von Änderungen von Beteiligungsquoten an TU ohne Beherrschungsverlust; gesonderter Ausweis von EK-Kosten gem. IAS 32.39 iVm. IAS 1 erforderlich) (IAS 1.106)
  • Betrag der Dividenden, der als Ausschüttung an die Eigentümer in der Berichtsperiode erfasst wurde, u. der entspr. Betrag je Aktie; alternativ im Anhang (IAS 1.107)
  • Vergleichsangaben gem. IAS 1.38ff.
  • Querverweisen auf zugehörige Angaben im Anhang (IAS 1.113)

Keine gesetzliche Regelung

Konkretisierung durch DRS 22 Konzerneigenkapital u. Konzerngesamtergebnis:

  • Für jeweilige EK-Bestandteile die Überleitung zwischen dem Buchwert am Anfang u. am Ende der Berichtsperiode, getrennt für EK-Veränderungen aus Transaktionen mit Anteilseignern in ihrer Eigenschaft als Anteilseigner (dabei gesonderte Angabe insb. von Kapitalzuführungen von u. Ausschüttungen an Eigentümer u. Transaktionen mit eigenen Anteilen) u. aus Ergebnis (gesondert für Jahresüberschluss/-fehlbetrag u. übriges Ergebnis)
  • Jahresüberschuss/-fehlbetrag für die Periode u. übriges Ergebnis unter jeweils getrenntem Ausweis von den Eigentümern des MU bzw. den Minderheiten zuzurechnenden Beträgen
  • Angabe des am Stichtag ausschüttungsfähigen Betrags
  • Jeweils gesonderte Angabe der am Stichtag aufgrund Gesetz, Gesellschaftsvertrag oder Satzung ausschüttungsgesperrten Beträge
  • Angabe u. Erläuterung von übrigen Veränderungen des EK, sofern wesentlich
  • Angabe u. Erläuterung des übrigen Ergebnisses, sofern wesentlich
  • Vergleichsangaben

Darstellung von

  • Gesamtergebnis für die Periode unter getrenntem Ausweis von den Eigentümern des MU bzw. den nicht beherrschenden Anteilen ­zuzurechnenden Beträgen
  • Einfluss einer rückwirkenden ­Anwendung/Anpassung nach sec. 10 für jeden EK-Bestandteil
  • Überleitung zwischen dem Buchwert am Anfang u. am Ende der Berichtsperiode für jeden EK-Bestandteil, getrennt für EK-Veränderungen aus Gewinn oder Verlust, aus jedem Bestandteil des sonstigen Ergebnisses u. aus Transaktionen mit Anteilseignern in ihrer Eigenschaft als Anteilseigner, gesondert für Kapitalzuführungen von u. Ausschüttungen ­an Eigentümer (dabei gesonderte Angabe von Aktienemissionen, Transaktionen mit eigenen Anteilen, Dividenden u. anderen Ausschüttungen an Anteilseigner) sowie für Änderungen von Beteiligungsquoten an TU ohne Beherrschungsverlust (sec. 6.3)
  • Betrag der Dividenden, der als Ausschüttung an die Eigentümer in der Berichtsperiode erfasst wurde (sec. 6.3(c)(iii))
  • Vergleichsangaben gem. sec. 3.14, sec. 3.20
  • Querverweisen auf zugehörige Angaben im Anhang (sec. 8.3)
Aufstellung über das ­Ergebnis u. die Gewinnrücklagen Entfällt Entfällt

Darstellung von:

  • Posten gem. sec. 5
  • Gewinnrücklagen zu Beginn der Berichtsperiode
  • Gezahlten/Zu zahlenden Dividenden während der Periode
  • Anpassungen der Gewinnrücklagen aufgrund der Korrektur von Fehlern früherer Perioden
  • Anpassungen der Gewinnrücklagen aufgrund von Änderungen von Rechnungslegungsmethoden
  • Gewinnrücklagen zum Ende der Berichtsperiode (sec. 6.5)

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