Tz. 448

Stand: EL 51 – ET: 10/2023

Wenngleich nicht im engeren Anwendungsbereich von IFRS 10, 11 und 12 haben sich diverse Antworten im Zusammenhang mit dem PIR zu IFRS 10, 11 und 12 (vgl. Tz. 10e) auch mit der Fragestellung der Fortführungsbewertung des Goodwills unter IFRS 3 beschäftigt.

Der IASB hat – ebenso wie der FASB – im Sommer 2022 entschieden, nicht zu einem Modell der planmäßigen Abschreibung des Goodwills zurückzukehren (siehe IASB, Board Sitzung vom 13. Dezember 2022, Entscheidungen zu Agenda Paper 18 "Goodwill and Impairment"; FASB, Board Sitzung vom 15. Juni 2022, Entscheidung zu "Identifiable Intangible Assets and Subsequent Accounting for Goodwill"; vgl. Hoogervorst 2012, IASB ED DP/2020/1, Hayn, S. 2023, S. 53f.).

 

Tz. 449

Stand: EL 51 – ET: 10/2023

Ausgehend von den Antworten zum Diskussionspapier DP/2020/1 "Business Combinations – Disclosures, Goodwill and Impairment" hat der IASB den Sachverhalt im Dezember 2022 auf seine Standardsetzungs-Agenda aufgenommen.

Ein Schwerpunkt des Projekts soll in

  • der Anpassung des Werthaltigkeitstests unter IAS 36 zur Reduktion der Kosten und der Komplexitäten des Tests für Goodwill-tragenden CGUs (zahlungsmittelgenerierende Einheiten) sowie
  • einer Verschlankung der Angabeerfordernisse im Anhang

liegen.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge