Tz. 438

Stand: EL 51 – ET: 10/2023

IFRS 10 enthält keine Angabepflichten zu Anteilen an Tochterunternehmen im Konzernabschluss oder Anteilen an strukturierten Unternehmen (unabhängig davon, ob diese konsolidiert oder nicht konsolidiert sind); die Erfordernisse bzgl. Angaben sind einheitlich in IFRS 12 enthalten.

 

Tz. 439

Stand: EL 51 – ET: 10/2023

IFRS 12 enthält alle Angabepflichten zu Anteilen an Tochterunternehmen, gemeinschaftlichen Vereinbarungen, assoziierten Unternehmen und strukturierten Unternehmen.

Dabei hat das berichtende Unternehmen Ermessensentscheidungen anzugeben, die bei der Bestimmung über die Beherrschung eines anderen Unternehmens getroffen wurden (IFRS 12.7). Besondere Angabepflichten bestehen bei konsolidierten Unternehmen, an denen Minderheiten wesentlich beteiligt sind (zB zusammengefasste finanzielle Informationen; IFRS 12.7 iVm. IFRS 10.B10). Ziel dieser erweiterten Angabepflicht ist, transparente Informationen für die Adressaten bereitzustellen. Die Regelungen in IFRS 12 werden in IFRS-Komm., Teil B, IFRS 12, dargestellt.

 

Tz. 440–447

Stand: EL 51 – ET: 10/2023

(einstweilen frei)

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge