1. Vorbemerkung

 

Tz. 116

Stand: EL 28 – ET: 03/2016

Die Regelungen zu assoziierten Unternehmen und zu Joint Ventures gehen aufgrund erweiterter Wahlrechte teilweise über die Vorschriften der IAS 28 und IFRS 11 hinaus. Darüber hinaus entsprechen die Vorschriften zu assoziierten Unternehmen und Joint Ventures im Wesentlichen den Vorschriften der herkömmlichen IFRS.

2. Anteile an assoziierten Unternehmen

 

Tz. 117

Stand: EL 28 – ET: 03/2016

IAS 28.16 sieht für die Behandlung von Anteilen an assoziierten Unternehmen im Konzernabschluss die verpflichtende Anwendung der Equity-Methode vor. Die Regelungen des Paragraphs 14.4 des IFRS für KMU gewähren darüber hinaus sowohl für den Konzern- als auch den Einzelabschluss das Wahlrecht einer Bewertung zu Anschaffungskosten oder einer erfolgswirksamen Bewertung zum beizulegenden Zeitwert. Die gewählte Option ist einheitlich auf alle Anteile an assoziierten Unternehmen anzuwenden.

 

Tz. 118

Stand: EL 28 – ET: 03/2016

Abweichend von den grundsätzlichen Vorschriften des IAS 28 sind Anteile an assoziierten Unternehmen, für die eine öffentliche Preisnotierung existiert, gem. IFRS für KMU 14.7 erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten.

 

Tz. 119

Stand: EL 28 – ET: 03/2016

Das Anschaffungskostenmodell wird in IFRS für KMU 14.5 erläutert. Sofern dieses Modell gewählt wird, sind die Anteile an assoziierten Unternehmen zu Anschaffungskosten abzüglich etwaiger kumulierter Wertminderungsaufwendungen zu bewerten. Dividenden sind in vollem Umfang in der Gewinn- und Verlustrechnung zu erfassen.

 

Tz. 120

Stand: EL 28 – ET: 03/2016

Nach der Equity-Methode ist ein assoziiertes Unternehmen im Zugangszeitpunkt zum Transaktionspreis anzusetzen, der auch die Transaktionskosten umfasst. Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Transaktionspreis der Anteile und dem Anteil des Investors am beizulegenden Zeitwert der Nettovermögenswerte ist der Geschäfts- oder Firmenwert, der im Buchwert der Anteile beinhaltet ist. Der Buchwert wird in der Folge angepasst, um den Anteil des Investors an den Gewinnen und Verlusten sowie dem sonstigen Gesamtergebnis des assoziierten Unternehmens widerzuspiegeln. Ausschüttungen des assoziierten Unternehmens reduzieren den Buchwert der Anteile.

 

Tz. 121

Stand: EL 28 – ET: 03/2016

Sofern das Modell des beizulegenden Zeitwerts gewählt wird, sind die Anteile an einem assoziierten Unternehmen zu ihrem Transaktionspreis ohne Berücksichtigung der Transaktionskosten anzusetzen. Zu jedem Bilanzstichtag sind die Anteile an einem assoziierten Unternehmen zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten. Die Wertänderungen sind in der Gewinn- und Verlustrechnung zu erfassen. Der beizulegende Zeitwert ist auf Basis der Regelungen IFRS für KMU (2015) 11.27–32 (iRd. Fair-value hierarchy) zu ermitteln. Sofern es nicht möglich (impracticable) ist, den beizulegenden Zeitwert zu ermitteln, ist das Anschaffungskostenmodell anzuwenden.

 

Tz. 122

Stand: EL 28 – ET: 03/2016

Sofern ein Mutterunternehmen einen separaten Einzelabschluss nach dem IFRS für KMU aufstellt, müssen alle assoziierten Unternehmen einheitlich entweder zu Anschaffungskosten, abzüglich etwaiger Wertminderungen, erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert oder at-equity bewertet werden (vgl. IFRS für KMU (2015) 9.26).

3. Anteile an Joint Ventures

 

Tz. 123

Stand: EL 28 – ET: 03/2016

Für die Bewertung von Anteilen an Joint Ventures im Konzernabschluss sieht IFRS für KMU 15.9 neben der nach IFRS 11 zulässigen Equity-Methode analog zu Abschnitt 14 ebenfalls ein Wahlrecht zur Bewertung zu Anschaffungskosten (vgl. Tz. 119) oder einer erfolgswirksamen Bewertung zum beizulegenden Zeitwert (vgl. Tz. 121) vor. Diese Bewertungsmethoden sind im IAS 27.10 nur für den Einzelabschluss vorgesehen.

 

Tz. 124

Stand: EL 28 – ET: 03/2016

Abweichend von IFRS 11 sind Anteile an Joint Ventures, für die eine öffentliche Preisnotierung existiert, gem. IFRS für KMU 15.12 erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten.

 

Tz. 125

Stand: EL 28 – ET: 03/2016

Sofern ein Mutterunternehmen einen separaten Einzelabschluss nach dem IFRS für KMU aufstellt, müssen alle Joint Ventures entweder zu Anschaffungskosten abzüglich etwaiger Wertminderungen, erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert oder at-equity bewertet werden (vgl. IFRS für KMU (2015) 9.26).

4. Zusammenfassende Beurteilung

 

Tz. 126

Stand: EL 28 – ET: 03/2016

Mit den zusätzlichen Wahlrechten zur Bewertung von Anteilen an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures, insbesondere der Möglichkeit, das Anschaffungskostenmodell zu nutzen, hat der IASB eine wesentliche Erleichterung für KMU geschaffen. Gleichzeitig haben die Unternehmen die Möglichkeit, die Equity-Methode zu wählen, die auch nach den herkömmlichen IFRS vorgeschrieben ist. Dies ermöglicht eine Bilanzierung, die nah an den herkömmlichen IFRS ist und erleichtert eine ggf. erforderliche Überleitung auf die herkömmlichen IFRS im Rahmen von Konzernabschlüssen auf übergeordneter Ebene.

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