Tz. 3

Stand: EL 47 – ET: 06/2022

Gegenstand von IAS 10 sind die Bilanzierung von Ereignissen nach der Berichtsperiode und diesbezügliche Angabepflichten (IAS 10.2). Ergänzend zu den allgemeinen Regelungen des IAS 10 enthalten einzelne Standards problembezogene Konkretisierungen zur Bilanzierung von Ereignissen nach der Berichtsperiode und entsprechende Angabepflichten, zB im Zusammenhang mit nach der Berichtsperiode erfolgten Unternehmenszusammenschlüssen gem. IFRS 3.59f. iVm. IFRS 3.B64–66 in Bezug auf zusätzliche Angabepflichten (vgl. Tz. 21).

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