Tz. 78

Stand: EL 42 – ET: 11/2020

Als allgemeine Informationen (general information) fordert IFRS 8.22 qualitative Erläuterungen der Faktoren, die für die Identifizierung der berichtspflichtigen Segmente ausschlaggebend waren (Segmentbildungs- und -abgrenzungskriterien). Hieraus ergibt sich eine Beschreibung der Organisation des Unternehmens insbesondere im Hinblick auf die interne Berichts- und Steuerungsstruktur, die von der Differenzierung operativer Entscheidungsbereiche bestimmt wird. Dh., hier muss angegeben werden, inwieweit das Unternehmen primär auf Basis der Differenzierung von Produkten und Dienstleistungen oder geographischer Regionen oder anderer Kriterien, wie zB Rechtseinheiten, geführt wird. Sollten organisatorische Mischformen vorliegen (Matrixorganisation oder Differenzierung nach Rechtseinheiten etc.), ist dies ebenfalls anzugeben. Ebenso ist darzustellen, inwieweit Geschäftssegmente zusammengefasst wurden (IFRS 8.22 (a)).

Des Weiteren muss das Management darüber informieren, auf Basis welcher Überlegungen und mit welcher Rechtfertigung Geschäftssegmente aufgrund von sachlichen Kriterien entsprechend IFRS 8.12 zusammengefasst wurden. Dabei sind die so aggregierten Geschäftssegmente zu beschreiben und die wirtschaftlichen Indikatoren, die für die Begründung vergleichbarer wirtschaftlicher Merkmale und damit die Homogenitätskriterien sowie die Aggregation herangezogen wurden, zu erläutern (IFRS 8.22(aa); vgl. Tz. 50).

Neben dieser Erklärung der Segmentbildung müssen ebenso die Arten der Produkte und Dienstleistungen angegeben werden, mit denen die berichtspflichtigen Segmente ihre Erträge erzielen (IFRS 8.22 (b)).

Diese Angaben sind für externe Informationsadressaten essentiell, um einerseits das vom Management gewählte interne Steuerungs- und Berichtskonzept beurteilen und die pro Segment dargestellten Daten verstehen und interpretieren zu können sowie (zumindest ansatzweise) Anhaltspunkte für zwischenbetriebliche Vergleiche zu erhalten.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

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