Tz. 1

Stand: EL 47 – ET: 06/2022

IAS 10 regelt die Bilanzierung von Ereignissen nach der Berichtsperiode (events after the reporting period) sowie diesbezügliche Angabepflichten. Es werden hierbei insbesondere Abgrenzungsfragen im Kontext mit dem Wertaufhellungszeitraum sowie mit wertaufhellenden und wertbeeinflussenden Tatsachen diskutiert. Der Standard regelt überdies Einzelfragen im Zusammenhang mit Ereignissen nach der Berichtsperiode. Dies betrifft die (Nicht-)Passivierung von nach der Berichtsperiode beschlossenen Dividenden sowie Ereignisse nach der Berichtsperiode, die ein Abgehen vom Grundsatz der Unternehmensfortführung erfordern.

 

Tz. 2

Stand: EL 47 – ET: 06/2022

IAS 10 wurde in der derzeitigen Fassung im Dezember 2003 verabschiedet. Nachfolgend wurden einige geringfügige, insbesondere terminologische, Anpassungen vorgenommen, bspw. wurde aufgrund der in 2007 erfolgten Änderung des IAS 1 Darstellung des Abschlusses der Terminus Balance Sheet Date durch Reporting Period und dementsprechend der Titel von IAS 10 von Events after the Balance Sheet Date in Events after the Reporting Period geändert. Zuletzt wurde IAS 10 infolge der Verabschiedung der Änderungen an IAS 1 und IAS 8 zur Definition von "wesentlich" geändert. (IAS 10.9; vgl. Tz. 5).

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