Tz. 80

Stand: EL 42 – ET: 11/2020

In der Praxis der Berichterstattung hat es sich etabliert, die Angaben über Beziehungen zu nahestehenden Personen und Unternehmen aus Gründen der Klarheit und Verständlichkeit in einem separaten Abschnitt des Anhangs zu machen. Dieser Abschnitt befindet sich meist im hinteren Teil des Anhangs, nach den Angaben zu den anderen Abschlussbestandteilen.

 

Tz. 81

Stand: EL 42 – ET: 11/2020

Ein beliebtes und übersichtliches Format zur Angabe der Geschäftsbeziehungen ist die tabellarische Darstellung, wobei sich die Struktur der Berichterstattung bei verschiedenen Unternehmen in der Praxis deutlich voneinander unterscheiden kann. Häufig werden die nahestehenden Personen und Unternehmen auf die Zeilen, die erbrachten bzw. empfangenen Lieferungen und Leistungen oder sonstigen Aufwendungen/Erträge sowie die ausstehenden Salden auf die Spalten verteilt (so zB Geschäftsbericht 2019 der Siemens AG, S. 136, oder Geschäftsbericht 2019 der Daimler AG, S. 312). Die Angabe der Vorjahreszahlen erfolgt entweder innerhalb der jeweiligen Tabelle (zB Geschäftsbericht 2019 der Siemens AG, S. 136) oder es wird eine separate Tabelle für jedes Jahr dargestellt.

Teilweise wird aber auch komplett auf tabellarische oder graphische Visualisierungen verzichtet und die qualitativen wie quantitativen Angaben zu Beziehungen zu nahestehenden Personen und Unternehmen werden ausschließlich in Textform abgebildet (so zB Geschäftsbericht 2019 der Fresenius SE & Co. KGaA, S. 256, oder Geschäftsbericht 2018/2019 der Heidelberger Druckmaschinen AG, S. 137).

 

Tz. 82

Stand: EL 42 – ET: 11/2020

Mitunter bietet sich auch eine Untergliederung der Angaben nach Art der Geschäftsbeziehung (siehe zB im Geschäftsbericht 2019 der Fresenius Medical Care AG & Co. KGaA, S. 201ff.) oder nach Geschäften mit Personen in Schlüsselpositionen, Geschäften mit Tochtergesellschaften, Joint Ventures und assoziierten Unternehmen, Geschäften mit Pensionsplänen und sonstigen Geschäften (siehe zB Geschäftsbericht 2019 der Deutsche Bank AG, S. 396ff.) an.

 

Tz. 83

Stand: EL 42 – ET: 11/2020

Im Rahmen der Klarheit und Übersichtlichkeit kann auch innerhalb des Abschnitts zu Beziehungen zu nahestehenden Personen und Unternehmen auf andere Teile des Abschlusses verwiesen werden. Beispielsweise sind Verweise auf die Ausführungen zur Organvergütung, die Erläuterungen zu assoziierten und Gemeinschaftsunternehmen sowie zu den (oftmals) umfangreichen Angaben zu Pensionsverpflichtungen denkbar (so zB im Geschäftsbericht 2019 der Daimler AG, S. 312f.).

 

Tz. 83a

Stand: EL 42 – ET: 11/2020

Mit Blick auf die generelle Umsetzung der Anforderungen des IAS 24 zeigen insbesondere die Prüfungsergebnisse der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) als "Enforcement"-Institution ein stetiges Fehleraufkommen gerade hinsichtlich der Angaben zu nahestehenden Personen und Unternehmen. So weisen beispielsweise die Tätigkeitsberichte der DPR in den Jahren 2017–2019 jeweils auf zwischen zwei und vier Einzelfehler im Sinne fehlender oder unzureichender Anhangangaben zu nahestehenden Personen und Unternehmen hin (vgl. exemplarisch DPR, 2019, S. 7). Dies hat die DPR ua. dazu veranlasst, im Jahr 2019 die folgenden typisierten Hinweise zur künftigen Rechnungslegung mit Blick auf IAS 24 zu erteilen (vgl. DPR, 2019, S. 32):

  • In Zukunft sind zu Geschäftsvorfällen mit nahestehenden Unternehmen die Bedingungen und Konditionen gemäß IAS 24.18 (b)(i) anzugeben.
  • Verschiedene Geschäftsvorfälle mit nahestehenden Unternehmen sind in Zukunft getrennt anzugeben. Auf diese Weise soll dem Abschlussadressaten die Beurteilung der Auswirkungen auf den Konzernabschluss, wie etwa beim Verkauf von Vermögenswerten des Anlagevermögens, ermöglicht werden (IAS 24.24 iVm. IAS 24.21).

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