Tz. 140

Stand: EL 41 – ET: 6/2020

Gemäß IAS 34.30 (a) sind außerplanmäßige Abschreibungen an Zwischenberichtsstichtagen nach den gleichen Grundsätzen wie im jährlichen Abschluss zu ermitteln. Außerplanmäßige Abschreibungen sind für die og. Vermögenswerte nach IAS 36 "Wertminderung von Vermögenswerten" zu bestimmen. Weisen interne oder externe Indikatoren auf eine mögliche Wertminderung eines Vermögenswertes hin, ist ein Impairment-Test nach IAS 36 durchzuführen und ggf. ein Wertminderungsaufwand gem. IAS 36.59 zu erfassen (IAS 34.B35).

 

Tz. 141

Stand: EL 41 – ET: 6/2020

IAS 36.12 enthält eine detaillierte Aufzählung interner und externer Indikatoren, die auf mögliche Wertminderungen von Vermögenswerten hinweisen (vgl. auch ausführlich Krolak, 2000, S. 112–117 und S. 142–184). Für Zwischenberichtsstichtage ist uE zu beachten, dass die in IAS 36 vorgesehene Genauigkeit bei der Wertermittlung aus Zeit- und Kostengründen nur bedingt realisiert werden kann. Vielmehr sind für Zwischenberichtsstichtage die Anzeichen für eine wesentliche Wertminderung eines Vermögenswertes seit dem letzten Abschlussstichtag zu prüfen, dh. zu ermitteln, ob ein Impairment-Test durchgeführt werden muss (IAS 34.B36, vgl. auch Hebestreit, in: Beck IFRS-Handbuch, 5. Aufl., § 43, Tz. 84).

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