Tz. 6

Stand: EL 39 – ET: 11/2019

 
Praxis-Beispiel

Beispiel 1 – Eigentumsübertragung (IAS 17.10(a)):

Leasingvereinbarungen oder Nebenabreden zu Leasingverträgen, die am Ende der Laufzeit eine definitive Übertragung des juristischen Eigentums auf den Leasingnehmer vorsahen, waren grundsätzlich als Finance-Leasingverhältnis zu interpretieren. So wurde unterstellt, dass in einem solchen Fall dauerhaft das mit dem Leasingobjekt verbundene ökonomische Nutzenpotenzial sowie die einhergehenden Risikopositionen auf den Leasingnehmer übergingen.

 

Tz. 7

Stand: EL 39 – ET: 11/2019

 
Praxis-Beispiel

Beispiel 2 – Kaufoption (IAS 17.10(b)):

Wenn eine Übertragung des Leasingobjektes auf den Leasingnehmer am Ende der Nutzungsdauer nicht verpflichtend, sondern lediglich optional stattfand, resultierte aus einer solchen Option regelmäßig dann ein Finance-Leasingverhältnis, wenn dem Leasingnehmer eine günstige Kaufoption im Sinne eines Ausübungspreises unterhalb des erwarteten beizulegenden Zeitwertes gewährt wurde. Bei einer solchen günstigen Kaufoption konnte unterstellt werden, dass es für den Leasingnehmer stets ökonomisch sinnvoll war, die Option auszuüben, da dieser den Vermögenswert ggf. zu einem höheren Preis als den Ausübungspreis hätte weiterveräußern können.

 

Tz. 8

Stand: EL 39 – ET: 11/2019

 
Praxis-Beispiel

Beispiel 3 – Laufzeittest (IAS 17.10(c)):

Einem Leasingnehmer wurde zudem wirtschaftliches Eigentum an einem Vermögenswert zugeordnet, wenn die Laufzeit des Leasingverhältnisses den überwiegenden Teil der wirtschaftlichen Nutzungsdauer des Leasingobjektes umfasste. Auf diese Weise sicherte sich der Leasingnehmer die bedeutenden wirtschaftlichen Nutzenpotenziale des Leasingobjektes, sodass auf den Leasinggeber – eine begrenzte wirtschaftliche Nutzungsdauer des Leasingobjektes unterstellt – nach der Rückgabe des Objektes keine nennenswerten Chancen und Risiken entfielen.

 

Tz. 9

Stand: EL 39 – ET: 11/2019

 
Praxis-Beispiel

Beispiel 4 – Barwerttest (IAS 17.10(d)):

Ein Finance-Leasingverhältnis konnte zudem über eine wertmäßige Beurteilung der zu entrichtenden Mindestleasingzahlungen begründet werden. So war ein wirtschaftliches Eigentumsverhältnis dann anzunehmen, wenn der Barwert der Mindestleasingzahlungen zu Vertragsbeginn im Wesentlichen mindestens dem beizulegenden Zeitwert des Leasingobjektes zum selben Zeitpunkt entsprach und demnach das Investitionsrisiko auf den Leasingnehmer transferiert wurde.

 

Tz. 10

Stand: EL 39 – ET: 11/2019

 
Praxis-Beispiel

Beispiel 5 – Spezialleasing (IAS 17.10(e)):

Ein wirtschaftliches Eigentumsverhältnis konnte zudem angenommen werden, wenn das Leasingobjekt von einer so speziellen Beschaffenheit war, dass es ohne wesentliche Veränderungen nur vom Leasingnehmer genutzt werden konnte. In diesen Fällen gab es keine wirtschaftlich sinnvolle Drittverwendung für das Leasingobjekt, sodass die beteiligten Akteure faktischen Handlungszwängen hinsichtlich des Leasingobjektes unterlagen. Dementsprechend wurde in Bezug auf die Verteilung der Chancen und Risiken unterstellt, dass die Nutzungsentgelte so bemessen sein mussten, dass diese sämtliche Investitionskosten des Leasinggebers nebst angemessener Verzinsung amortisierten. Des Weiteren war der Leasinggeber selbst regelmäßig nicht in der Lage, das Chancenpotenzial, welches dem Leasingobjekt immanent ist, zu heben.

 

Tz. 11

Stand: EL 39 – ET: 11/2019

 
Praxis-Beispiel

Indikator 1 – Verlustübernahme im Kündigungsfall (IAS 17.11(a)):

Nach diesem Indikator deutete auf ein Finance-Leasingverhältnis hin, wenn dem Leasingnehmer zwar grundsätzlich die Möglichkeit zur Kündigung vertraglich eingeräumt wurde, dieser indes sodann für die daraus resultierenden Verluste des Leasinggebers im Sinne einer Kündigungsentschädigung einstehen musste, sodass faktisch die Investitionsrisiken vom Leasingnehmer getragen wurden.

 

Tz. 12

Stand: EL 39 – ET: 11/2019

 
Praxis-Beispiel

Indikator 2 – Gewinne oder Verluste aus Restwertschwankungen (IAS 17.11(b)):

Darüber hinaus wurde ein Finance-Leasingverhältnis vermutet, wenn der Leasingnehmer die aus Restwertschwankungen des Leasingobjektes resultierenden Gewinne oder Verluste absorbierte. Stand der Leasingnehmer für die Verwertungsrisiken und ‐chancen hingegen nur partiell ein, war die Wirkung dieses Indikators im Kontext eines möglichen wirtschaftlichen Eigentumsverhältnisses entsprechend geringer.

 

Tz. 13

Stand: EL 39 – ET: 11/2019

 
Praxis-Beispiel

Indikator 3 – Mietverlängerungsoption (IAS 17.11(c)):

Ferner konnte auf ein wirtschaftliches Eigentumsverhältnis hindeuten, wenn der Leasingnehmer den Leasingvertrag im Anschluss an die Grundmietzeit zu Leasingraten verlängern konnte, die wesentlich unterhalb der marktüblichen Konditionen lagen, sodass eine Ausübung der Vertragsverlängerungsoption bereits zu Vertragsbeginn wahrscheinlich war. In einem zweiten Schritt war sodann zu beurteilen, ob sich die erwartete Dauer des Leasingverhältnisses über den Großteil der Nutzungsdauer des Leasingobjektes erstreckte, sodass dieser Indikator die Bedeutung des typisierende...

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge