Tz. 155

Stand: EL 38 – ET: 6/2019

Im Gegensatz zu historischen Kosten werden auf aktuellen Werten basierende Bewertungsmaßstäbe nicht aus den im Anschaffungs- oder Herstellungszeitpunkt entstandenen Kosten abgeleitet. Die Bewertungsmaßstäbe reflektieren stattdessen die Wertverhältnisse zum jeweiligen Bewertungszeitpunkt und berücksichtigen somit auch Änderungen im Vergleich zum vorausgegangenen Bewertungszeitpunkt (CF.6.10). Das Conceptual Framework unterscheidet zwischen drei Unterkategorien von aktuellen Werten (CF.6.11):

  • beizulegender Zeitwert (fair value);
  • Nutzungswert für Vermögenswerte (value in use) bzw. Erfüllungsbetrag für Schulden (fulfilment value); sowie
  • Wiederbeschaffungskosten bzw. aktuelle Kosten (current cost).
 

Tz. 156–157

Stand: EL 38 – ET: 6/2019

(einstweilen frei)

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