Tz. 121

Stand: EL 48 – ET: 10/2022

Die indirekte Darstellung des Zahlungssaldos aus der betrieblichen Tätigkeit geht vom Periodenergebnis oder vom Ergebnis vor Steuern aus. Das Periodenergebnis bzw. das Ergebnis vor Steuern wird durch Rückrechnung auf den Zahlungssaldo aus der betrieblichen Tätigkeit korrigiert. Diese Rückrechnung umfasst die folgenden Komponentengruppen (IAS 7.20 (a)–(c)):

  • Rückrechnung der zahlungsunwirksamen Aufwendungen und Erträge, zB ­Abschreibungen/Zuschreibungen, Zuführung/Auflösung von Rückstellungen, Aktivierung latenter Steueransprüche oder -verbindlichkeiten, Anstieg oder Rückgang der unrealisierten Fremdwährungsgewinne und -verluste, nicht ausgeschüttete Gewinne von assoziierten Unternehmen und Minderheitsanteile;
  • Zu- und Abrechnung sämtlicher Bestandsänderungen im Bereich der kurzfristigen Aktiva und Passiva, und zwar unabhängig davon, ob diese Bestandsveränderungen zahlungswirksam sind oder nicht, zB Vorräte, Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen;
  • Eliminierung von sonstigen Vorgängen, die nicht im Bereich der betrieblichen Tätigkeit gezeigt werden sollen, zB Erträge aus dem Abgang von Vermögenswerten des Anlagevermögens.
 

Tz. 122

Stand: EL 48 – ET: 10/2022

In IAS 7 Anhang A findet sich ebenfalls ein Beispiel für die indirekte Darstellung der Zahlungsströme aus der betrieblichen Tätigkeit. Dieser Anhang und damit zugleich auch das Beispiel sind jedoch nicht Teil des Standards und deshalb nicht zwingend bei der Anwendung von IAS 7 zu beachten.

IAS 7 Anhang A schlägt folgende indirekte Darstellung der Zahlungsströme aus der betrieblichen Tätigkeit vor:

 

Tz. 123

Stand: EL 48 – ET: 10/2022

Auch das vorstehende Gliederungsbeispiel für die indirekte Darstellung des Zahlungsmittelüberschusses aus der laufenden Geschäftstätigkeit nach IAS 7 findet seine Entsprechung in DRS 21.40:

 
1.   Periodenergebnis (Konzernjahresüberschuss/-fehlbetrag einschließlich Ergebnisanteile anderer Gesellschafter)
2. +/– Abschreibungen/Zuschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens
3. +/– Zunahme/Abnahme der Rückstellungen
4. +/– Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen/Erträge
5. –/+ Zunahme/Abnahme der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind
6. +/– Zunahme/Abnahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind
7. –/+ Gewinn/Verlust aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens
8. +/– Zinsaufwendungen/Zinserträge
9.  – Sonstige Beteiligungserträge
10. +/– Aufwendungen/Erträge von außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlicher Bedeutung
11. +/– Ertragsteueraufwand/-ertrag
12. + Einzahlungen im Zusammenhang mit Erträgen von außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlicher Bedeutung
13.  – Auszahlungen im Zusammenhang mit Erträgen von außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlicher Bedeutung
14. –/+ Ertragsteuerzahlungen
15. = Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit

Abb. 4: Indirekte Darstellung der Mittelzuflüsse/-abflüsse aus laufender Geschäftstätigkeit nach DRS 21.40

 

Tz. 124

Stand: EL 48 – ET: 10/2022

Alternativ kann der Netto-Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit in der indirekten Methode auch durch Gegenüberstellung der Aufwendungen und Erträge aus der Gesamtergebnisrechnung sowie der Änderungen der Vorräte und der Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen im Laufe der Periode dargestellt werden (IAS 7.20 letzter Satz).

 

Tz. 125

Stand: EL 48 – ET: 10/2022

In IAS 7 Anhang A findet sich ebenfalls ein Beispiel für diese Form der indirekten Darstellung der Zahlungsströme aus der betrieblichen Tätigkeit. Dieser Anhang und damit zugleich auch das Beispiel sind jedoch nicht Teil des Standards und deshalb nicht zwingend bei der Anwendung von IAS 7 zu beachten.

IAS 7 Anhang A schlägt folgende alternative Darstellung der Zahlungsströme aus der betrieblichen Tätigkeit (indirekte Methode) vor:

 
  Umsatzerlöse ohne Beteiligungserträge
 – Betriebliche Aufwendungen ohne planmäßige Abschreibungen
= Operativer Gewinn vor Änderungen des Nettoumlaufvermögens
 – Erhöhung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Forderungen
+ Bestandsminderung der Vorräte
 – Verringerung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
= Aus laufender Geschäftstätigkeit erwirtschaftete Zahlungsmittel
 – Gezahlte Zinsen
 – Gezahlte Ertragsteuern
= Nettozahlungsmittel aus betrieblicher Tätigkeit
 

Tz. 126

Stand: EL 48 – ET: 10/2022

Diese alternative Form der Darstellung der Zahlungsströme aus der betrieblichen Tätigkeit nach der indirekten Methode ist jedoch in der Praxis wenig verbreitet.

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