Tz. 31

Stand: EL 51 – ET: 10/2023

Als Konzern (group) gilt gem. IFRS 10 Appendix A ein Mutterunternehmen zusammen mit seinen Tochterunternehmen. Dem Wortlaut nach umfasst ein Konzern damit lediglich den Kreis voll zu konsolidierender Unternehmen. Gemeinschaftsunternehmen und assoziierte Unternehmen gem. IAS 28 bzw. IFRS 11 sind nicht explizit Teil des Konzerns.

 

Tz. 32

Stand: EL 51 – ET: 10/2023

Wenn aber in IFRS 10 der Konzernabschluss als Abschluss eines Konzerns bzw. des "Vollkonsolidierungskreises" definiert wird, erscheint diese Definition eines Konzerns als zu eng. IFRS 10 bezieht neben Mutterunternehmen und Tochterunternehmen implizit auch die Vielzahl der in der Praxis vorzufindenden Unternehmensverflechtungen, wie Gemeinschaftsunternehmen, gemeinschaftliche Tätigkeiten und assoziierte Unternehmen, in den Konzernabschluss mit ein (zum Konsolidierungskreis ausführlich vgl. Tz. 200 ff.). Dementsprechend bilden solche Gemeinschaftsunternehmen und gemeinschaftlichen Tätigkeiten, die durch eine vertraglich vereinbarte gemeinschaftliche Führung gekennzeichnet sind, integrale Bestandteile des Konzernabschlusses. Gemeinschaftsunternehmen sind nach der Equity-Methode in den Konzernabschluss einzubeziehen. Ebenso sind assoziierte Unternehmen, die einem maßgeblichen Einfluss des Mutterunternehmens unterliegen, im Konzernabschluss nach der Equity-Methode zu bilanzieren (vgl. hierzu ausführlich IFRS-Komm., Teil B, IAS 28, Tz. 5 ff.).

 

Tz. 33

Stand: EL 51 – ET: 10/2023

Damit ist der IFRS-Konzernabschluss nicht nur ein Abschluss der wirtschaftlichen Einheit von Mutterunternehmen und Tochterunternehmen (Konzern ieS), sondern vielmehr ein Abschluss, der die gesamte Einflusssphäre des Konzerns abbildet (Konzern iwS). Insofern ist in diesem Zusammenhang eine Auslegung des Konzerns (group) iSv. Gesamtheit von Mutterunternehmen, Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen, gemeinschaftlichen Tätigkeiten, assoziierten Unternehmen und Beteiligungen sachgerecht.

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