Tz. 67

Stand: EL 31 - ET: 3/2017

Die im HGB-Abschluss vorgeschriebene Bewertung von Vorräten nach dem strengen Niederstwertprinzip ist auch nach IFRS für KMU vorgesehen. Danach sind die Vorräte so zu bewerten, dass sich aus dem späteren Verkauf der fertigen Produkte kein Verlust mehr ergeben kann (vgl. Niehues, DStR 1995, S. 168; Quick, in: Bruns/Eierle et al. (Hrsg.), IFRS for SMEs, Abschn. 13, Tz. 53). Dies erfordert, Vorräte absatzmarktorientiert anhand des Börsen- oder Marktpreises oder des erwarteten Veräußerungserlöses der Fertigprodukte abzüglich noch anfallender Veräußerungskosten zu bewerten (vgl. Baetge/Kirsch/Thiele 2011, S. 359). Im HGB-Abschluss werden Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe indes unabhängig vom Verkaufspreis der fertigen Produkte, dh. beschaffungsmarktorientiert mit ihrem niedrigeren Börsen-, Markt- oder Wiederbeschaffungspreis bewertet, da noch nicht feststeht, in welche fertigen Produkte sie in welcher Menge eingehen. Die beschaffungsmarktorientierte Bewertung von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen ist auch nach IFRS für KMU akzeptabel, da dieser Bewertung die Überlegung zugrunde liegt, dass Konkurrenten, die die Rohstoffe zu dem niedrigeren Preis beschaffen, diesen Kostenvorteil an den Absatzmarkt weitergeben können (Euler, ZfbF 1991, S. 203; Quick, in: Bruns/Eierle et al. (Hrsg.), IFRS for SMEs, Abschn. 13, Tz. 58; Engel-Ciric, BC 2007, S. 164).

 

Tz. 68–69

Stand: EL 31 - ET: 3/2017

(einstweilen frei)

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