Tz. 57

Stand: EL 38 – ET: 6/2019

IAS 12.87 enthält die ausdrückliche Empfehlung, die Beträge der gemäß IAS 12.39 nicht bilanzierten latenten Steuerschulden aus Anteilen an Tochterunternehmen, Zweigniederlassungen, assoziierten Unternehmen sowie aus gemeinschaftlichen Vereinbarungen (joint arrangements) im Anhang anzugeben.

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