Tz. 144

Stand: EL 48 – ET: 10/2022

Wie bei der Aufstellung von Kapitalflussrechnungen für einzelne Unternehmen können auch Konzern-Kapitalflussrechnungen sowohl originär aus den Buchhaltungen der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen als auch derivativ aus dem jeweiligen Konzernabschluss bzw. aus den Einzelabschlüssen der einbezogenen Unternehmen entwickelt werden.

 

Tz. 145

Stand: EL 48 – ET: 10/2022

Falls eine unternehmensübergreifende einheitliche Konzernbuchführung vorhanden ist, aus der die Zahlungsvorgänge getrennt nach internen und externen Zahlungsvorgängen abgeleitet werden können, bietet sich die originäre Aufstellung der Konzern-Kapitalflussrechnung an. Diese Vorgehensweise scheitert indes in den meisten Fällen daran, dass die Konzerne regelmäßig nicht über eine solche Konzernbuchführung verfügen (vgl. Amen, WPg 1995, S. 508; v. Wysocki, ZfbF 1995, S. 472).

 

Tz. 146

Stand: EL 48 – ET: 10/2022

Eine weitere Möglichkeit zur Entwicklung einer Konzern-Kapitalflussrechnung besteht darin, zunächst auf der Ebene der einzelnen, in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen Einzel-Kapitalflussrechnungen zu entwickeln und die sich ergebenden Einzel-Kapitalflussrechnungen ggf. nach Umrechnung in die Berichtswährung des Konzerns anschließend zu konsolidieren, dh. zusammenzufassen und um die konzerninternen Zahlungsvorgänge zu bereinigen. Hier bestehen mehrere Möglichkeiten (vgl. ausführlich Amen, 1994, S. 112 ff.). Bei Aufstellung der Einzel-Kapitalflussrechnungen der einbezogenen Unternehmen ist es möglich (aber ungewöhnlich), diesen Kapitalflussrechnungen die nach Landesrecht und in Landeswährung aufgestellten Jahresabschlüsse (Handelsbilanzen I als Grundlage der Kapitalflussrechnung) oder aber die nach konzerneinheitlichen Grundsätzen aufgestellten Jahresabschlüsse (Handelsbilanzen II vor oder nach der Währungsumrechnung) zugrunde zu legen.

 

Tz. 147

Stand: EL 48 – ET: 10/2022

Schließlich können Konzern-Kapitalflussrechnungen derivativ aus der Konzernbilanz und Konzern-GuV abgeleitet werden (vgl. Häusler/Holzer, WPg 1989, S. 221).

 

Tz. 148

Stand: EL 48 – ET: 10/2022

Die Art der Herleitung von Konzern-Kapitalflussrechnungen wird in IAS 7 nicht konkretisiert; nur aus dem Aufbau und den Erläuterungen zu den dem Standard im Anhang A beigefügten Berechnungsbeispielen kann der Schluss gezogen werden, dass auch die derivative Ableitung der Konzern-Kapitalflussrechnung unmittelbar aus dem Konzernabschluss akzeptiert wird. In DRS 21.11 heißt es zur Frage der Herleitung von Konzern-Kapitalflussrechnungen:

"Die Kapitalflussrechnung eines Konzerns kann aus der Konzernbilanz und Konzerngewinn- und verlustrechnung unter Verwendung zusätzlicher Informationen oder durch Konsolidierung der Kapitalflussrechnungen der einbezogenen Unternehmen entwickelt werden."

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