Tz. 110

Stand: EL 50 – ET: 06/2023

Am 5. Dezember 2013 wurde vom IIRC das Rahmenkonzept für eine integrierte Finanz- und Nachhaltigkeitsberichterstattung (International Integrated Reporting (<IR>) Framework, im Folgenden: <IR>-Rahmenkonzept) verabschiedet. Im Januar 2021 wurde eine (geringfügig) überarbeitete Fassung des Framework veröffentlicht.

 

Tz. 111

Stand: EL 50 – ET: 06/2023

Im Mittelpunkt des entsprechend aufgestellten integrierten Berichts soll die Beschreibung und Analyse des Geschäftsmodells, also der Kombination von Produktionsfaktoren (Inputs) durch Wirtschaftsaktivitäten (Produktionsprozesse) zu Produkten und Dienstleistungen (Outputs) sowie der damit verbundenen Auswirkungen (Outcomes) stehen. Es ist zu analysieren, auf welche Erfolgsfaktoren das Unternehmen angewiesen ist und vor allem, wo die Gefahr von Engpässen besteht und somit Risiken der künftigen Entwicklung. Im Umkehrschluss, welche Chancen bestehen, wenn das Unternehmen im Vergleich zu seinen Wettbewerbern ausreichend oder sogar überdurchschnittlich mit diesen Ressourcen versorgt ist. Während die herkömmliche Finanzberichterstattung, vor allem im Jahres- bzw. Konzernabschluss, vornehmlich der an die Anteilseigner gerichteten Rechenschaftslegung über die Verwendung der anvertrauten Mittel dient, wird im integrierten Bericht gemäß <IR>-Rahmenkonzept nicht nur die Wertschöpfung für die Anteilseigner, sondern für alle Stakeholder des Unternehmens betrachtet: So sind die gesellschaftlichen Auswirkungen der Geschäftstätigkeit darzustellen und zu analysieren, also inwieweit hierdurch für das Unternehmen oder für die Gesellschaft Werte geschaffen oder vermindert wurden.

 

Tz. 112

Stand: EL 50 – ET: 06/2023

Zur Erfassung aller wesentlichen Erfolgsfaktoren geht das Rahmenkonzept des IIRC von einem weit gefassten Kapitalbegriff aus und unterscheidet sechs Kapitalien (Capitals): Finanz-, Produktions-, Human-, Sozial- und Netzwerkkapital sowie geistiges und natürliches Kapital – diese werden durch die Geschäftstätigkeit eines Unternehmens vermehrt oder vermindert.

 

Tz. 113

Stand: EL 50 – ET: 06/2023

Durch den erweiterten Kapitalbegriff und die Fokussierung auf die Wertschöpfung durch Unternehmen wird deutlich, ob Missverhältnisse zwischen der Vermehrung eines Kapitals und der Verminderung eines anderen bestehen, wenn zB das Finanzkapital deutlich vermehrt wird, während gleichzeitig das Humankapital durch sehr schlechte Arbeitsbedingungen negativ beeinflusst wird. Das <IR>-Rahmenkonzept umfasst die folgenden Grundsätze:

  • Strategischer Fokus und Zukunftsorientierung,
  • Informationsverknüpfung,
  • Beziehungen zu Anspruchsgruppen,
  • Wesentlichkeit,
  • Klarheit und Prägnanz,
  • Verlässlichkeit und Vollständigkeit sowie
  • Stetigkeit und Vergleichbarkeit.
 

Tz. 114

Stand: EL 50 – ET: 06/2023

Die Berichterstattung nach dem <IR>-Rahmenkonzept soll konsequent zukunftsorientiert sein. Kurz und präzise sollen die folgenden Fragen beantwortet werden:

  • Was ist das Geschäftsmodell des Unternehmens und wodurch wird dessen Geschäftstätigkeit beeinflusst?
  • Welche sind die wesentlichen Werttreiber? Wo besteht die Gefahr von Engpässen, wieweit ergeben sich hieraus für das Unternehmen Risiken oder Chancen?
  • Welche Ziele verfolgt das Unternehmen (Vision und Mission)? Wie werden finanzielle Ziele durch nichtfinanzielle Belange (zB Kunden- und Mitarbeiterzufriedenheit, Reputation) beeinflusst?
  • Sind die Unternehmensführungsmechanismen, vor allem das Anreizsystem, derart justiert, dass diese Ziele erreicht werden (können)?
  • Welche Strategie wird verfolgt? Spiegelt sich diese Strategie in der Allokation knapper Mittel wider (beispielsweise durch die Budgetierung des Bereichs Forschung und Entwicklung)?
  • Welche (Teil-)Ziele wurden bereits erreicht?
  • Wie wird sich das Unternehmen kurz-, mittel- und langfristig entwickeln?
 

Tz. 115

Stand: EL 50 – ET: 06/2023

Das <IR>-Rahmenkonzept hat die Entwicklung der Rechenschaftslegung von Unternehmen maßgeblich geprägt: vor allem die heute maßgeblichen Rahmenwerke, namentlich die EU-CSR-Richtlinie (in Deutschland vor allem durch §§ 289bff., 315bf. HGB umgesetzt), die TCFD-Empfehlungen (in die Finanzberichterstattung zu integrierende Berichterstattung über Chancen und Risiken des Klimawandels für ein Unternehmen), die SASB-Standards (konkrete branchenspezifische Nachhaltigkeitsinformationen, zur Integration in die Finanzberichterstattung), und die Value Balancing Alliance (Monetarisierung externer Effekte durch ein Impact Statement) bauen hierauf auf, wenn auch mit unterschiedlichen Grundkonzeptionen und Adressaten.

 

Tz. 116

Stand: EL 50 – ET: 06/2023

Insbesondere die EU-CSR-Richtlinie und der damit verbundene Übergang einer vor allem freiwilligen hin zu einer regulierten nichtfinanziellen Berichterstattung haben die weitere Verbreitung freiwilliger Berichtsstandards eingeschränkt. Dies gilt insbesondere für das <IR>-Rahmenkonzept, das auf einem recht hohen Abstraktionsniveau verbleibt und daher zur Konkretisierung der vergleichbar abstrakten Vorgaben der EU-CSR-Richtlinie (zB i...

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