Ein Unternehmen, das gemäß IFRS 8 Geschäftssegmente Informationen für Segmente darstellt, hat für jedes berichtspflichtige Segment folgende Angaben zu machen:
(a) |
die Höhe des Wertminderungsaufwands, der während der Periode im Ergebnis und im sonstigen Ergebnis[1] erfasst wurde; |
(b) |
die Höhe der Wertaufholung, die während der Periode im Ergebnis und im sonstigen Ergebnis[2] erfasst wurde. |
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen