Die gesonderte Angabe der Cashflows aus der Finanzierungstätigkeit ist von Bedeutung, da sie für die Schätzung zukünftiger Ansprüche der Kapitalgeber gegenüber dem Unternehmen nützlich sind. Im Folgenden werden Beispiele für Cashflows aus der Finanzierungstätigkeit angeführt:
(a) |
Einzahlungen aus der Ausgabe von Anteilen oder anderen Eigenkapitalinstrumenten; |
(b) |
Auszahlungen an Eigentümer zum Erwerb oder Rückkauf von (eigenen) Anteilen an dem Unternehmen; |
(d) |
Auszahlungen für die Rückzahlung von Ausleihungen; und |
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