Tz. 133

Stand: EL 50 – ET: 06/2023

Der Standard fordert eine Berichterstattung, aus der erkennbar wird, wie sich das Unternehmen auf die Verbraucher und Endnutzer seiner Produkte und/oder Dienstleistungen auswirkt. Alle ergriffenen Maßnahmen und die Ergebnisse solcher Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und/oder Behebung der Auswirkungen sind darzustellen. Art und Umfang der wesentlichen Risiken und Chancen des Unternehmens im Zusammenhang mit seinen Auswirkungen und Abhängigkeiten von Verbraucher und Endnutzer gilt es darzulegen. Über die finanziellen Auswirkungen wesentlicher Risiken und Chancen auf kurz-, mittel- und langfristige Zeithorizonte ist zu berichten.

Zu den Sustainability Matters zählen die Unterthemen "Informationsbezogene Auswirkungen für Verbraucher und/oder Endnutzer", "Persönliche Sicherheit von Verbrauchern und/oder Endnutzern" sowie "Soziale Eingliederung von Verbrauchern und/oder Endnutzern".

Wesentliche Angaben zum Nachhaltigkeitsmanagement (IRO-Management) umfassen:

  • Richtlinien in Bezug auf Verbraucher und Endnutzer,
  • Prozesse zur Interaktion mit Verbrauchern und Endnutzern,
  • Prozesse zur Behebung negativer Auswirkungen und Berichtswege für Verbraucher und Endnutzer, um Bedenken äußern zu können,
  • Ergreifen von Maßnahmen zu wesentlichen Auswirkungen auf Verbraucher und Endnutzer sowie Ansätze zur Minderung wesentlicher Risiken und Verfolgung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit Verbrauchern und Endnutzern sowie Wirksamkeit dieser Maßnahmen.

Hinsichtlich der Kennzahlen und Ziele erstrecken sich die Berichtspflichten auf folgende Aspekte:

  • Ziele im Zusammenhang mit dem Management wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Management wesentlicher Risiken und Chancen in Bezug auf Verbraucher und Endnutzer.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

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