Erster eigener Integrated Report des IIRC zeigt steigendes Interesse der Unternehmen

IIRC erarbeitet Best Practices für die Unternehmen
Die Publikation des IIRC belegt eine wachsende Beteiligung an dem internationalen <IR> Netzwerk dar zeigt den steigenden Einfluss sowie die erweiterte Reichweite des IIRC auf. Für das Council ist das internationale <IR> Netzwerk ein wichtiges Instrument, um Innovationen und das Interesse an Integrated Reporting zu stärken. Im Jahr 2016 umfasste dieses rund 2.000 Mitglieder. Laut, Richard Howitt, CEO des IIRC, ist die Reichweite des <IR> Netzwerks um 58% gegenüber dem Vorjahr gestiegen. Das ermöglicht es dem IIRC, eine größere Anzahl an Unternehmen zu erfassen und diese auf ihrem Weg zum Integrated Report zu unterstützen.
Über das Jahr hinweg arbeitet der IIRC daran, die Anzahl an Best-Practice-Beispielen zu verdoppeln, um einen größeren Anreiz für die Unternehmen zu schaffen, auf einen Integrated Report umzusteigen. Zurzeit umfasst die Datenbank mehr als 400 dieser Beispiele.
Unternehmen werden spezielle Trainer zur Seite gestellt
Der Report soll vor allem aufzeigen, wie das IIRC dabei helfen kann, das Bewusstsein zu stärken und Kapazitäten für einen Integrated Report in Unternehmen einzugliedern. Dies kann beispielsweise mithilfe eines globalen <IR> Trainingsprogramms erfolgen. Dafür stehen den Unternehmen eine Reihe von IIRC-Trainingspartnern auf der ganzen Welt zur Verfügung.
Der Unternehmensdialog spielt eine wichtige Rolle für die integrierte Berichterstattung. Das IIRC arbeitet deshalb mit Standardgebern und Entwicklern von Rahmenkonzepten zusammen, um eine möglichst vollkommene Übereinstimmung und Schlüssigkeit in der komplexe Landschaft der Unternehmensberichterstattung zu erreichen. Das IIRC hat sich in seinem Bericht deshalb bemüht, diesen durch eine einfache Sprache und ein simples Layout so verständlich wie möglich zu machen.
Deutsche börsennotierte Unternehmen sind ab 2017 in der CSR-Berichtspflicht
Bereits im Jahr 2014 hat die Europäische Union und damit auch ihre 27 Mitgliedstaaten eine verpflichtende CSR-Berichterstattung (Corporate Social Responsibility) beschlossen. Diesse Richtlinie dient der Erweiterung der Berichterstattung insbesondere von großen, kapitalmarktorientierten Unternehmen, Kreditinstituten, Finanzdienstleistungsinstituten und Versicherungsunternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern. Dadurch soll erreicht werden, dass Ökologie und Soziales als die anderen beiden Säulen der Nachhaltigkeit zunehmend gleichberechtigt mit der Ökonomie behandelt werden. Ein wichtiges Instrument dafür ist die Transparenz. Nennenswerte ökologische und soziale Aspekte sind z.B. die Achtung der Menschenrechte, Bekämpfung von Korruption sowie die Information zu Umweltbelangen.
Die EU-Richtlinie wurde bereits in nationales Recht umgewandelt (CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz) und ist für Geschäftsjahre ab 2017 auf Lageberichte anwendbar. Da die großen börsennotierten Unternehmen meist auch international agieren, sind verschiedene Stakeholder-Gruppen oftmals auch an einer detaillierten nicht-finanziellen Berichterstattung interessiert. Zudem ist es Ziel des Gesetzes, dass die Unternehmen Risiken schneller und besser erkennen, um frühzeitig und effektiv dagegen vorgehen zu können. Die Bundesregierung hat sich in diesem Zusammenhang dafür eingesetzt, dass die Berichtspflicht in möglichst flexibler Form und ohne übermäßige Richtwerte ausgeführt werden kann.
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