
Nachzahlung, Strafverfolgung, Bußgeld: Die AÜG-Reform erhöht das Risiko beim Fremdpersonaleinsatz. Nutzen Sie daher die Online-Seminar-Reihe von Haufe und verschaffen Sie sich einen Überblick.
Am 1. April 2017 tritt die Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) in Kraft. Das neue AÜG gestaltet Zeitarbeit komplexer. Wenn Arbeitnehmerüberlassung unsauber umgesetzt wird, drohen gravierende Rechtsfolgen bis hin zu einer Strafverfolgung der Geschäftsführung.
Online-Seminare zum Fremdpersonaleinsatz und zur AÜG-Reform
Mit einstündigen Online-Seminaren zum Fremdpersonaleinsatz und zur AÜG-Reform können Sie sich einen fundierten Überblick verschaffen. Buchen Sie die noch offenen Termine zu jeweils 69,00 EUR zzgl. MwSt. Damit können Sie live teilnehmen und die Videoaufzeichnungen stehen Ihnen dauerhaft zur Verfügung.
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Neben den gesetzlichen Neuerungen und den rechtlichen Anforderungen an den Einsatz von Werkunternehmern, Dienstleistern und Leiharbeitnehmern erhalten Sie zahlreiche Informationen zu praktischen Fällen, zum Aufbau Compliance gerechter Organisationen oder zum Umgang mit Behörden, z. B. im Fall einer mutmaßlichen Scheinselbstständigkeit.
- Typische Abgrenzungsmerkmale beim Einsatz von Fremdpersonal (29.03.2017 , 10-11 Uhr)
- Risiken und Sanktionen bei Scheinselbstständigkeit und illegaler Arbeitnehmerüberlassung (27.04.2017, 10-11 Uhr)
- Organisationsstrukturen & Überwachungsinstrumente beim Fremdpersonaleinsatz (09.05.2017, 10-11 Uhr)
- Ihre Fragen und Themen aus der Praxis zum Einsatz von Fremdpersonal (31.05.2017, 10-11 Uhr)
Hier können Sie sich anmelden.