Besteht in einem Unternehmen ein Betriebsrat, kann der Arbeitgeber mit diesem eine Betriebsvereinbarung zur Einführung des Verhaltenskodex abschließen. Da ein erheblicher Teil von typischerweise in Verhaltenskodices enthaltenen Regelungen mitbestimmungspflichtig ist, wird eine Regelung durch Betriebsvereinbarung häufig erforderlich sein. Betriebsvereinbarungen gelten unmittelbar und zwingend für alle Arbeitnehmer im Betrieb (nicht jedoch für Geschäftsführer, Vorstände und leitende Angestellte). Spätere Änderungen/Anpassungen können durch Vereinbarung mit dem Betriebsrat umgesetzt werden.

 
Praxis-Tipp

Beteiligung des Betriebsrats steigert die Akzeptanz

Ein von der betrieblichen Arbeitnehmervertretung mit erarbeiteter und unterstützter Verhaltenskodex wird in der Belegschaft regelmäßig auf mehr Akzeptanz stoßen und so die Chance erhöhen, dass die Vorgaben des Verhaltenskodex auch tatsächlich gelebt werden.

Es ist stets im Einzelfall nach sorgfältiger Analyse der zu erlassenden Regelungen und unter Berücksichtigung der betrieblichen Verhältnisse zu entscheiden, welcher Umsetzungsweg gewählt wird. Alle Umsetzungsinstrumentarien bieten Vor- und Nachteile und unterliegen unterschiedlichen Wirksamkeitsvoraussetzungen.

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