Begriff

Der Begriff "Stand der Technik" wird in Vorschriften des Arbeitsschutzes genutzt. Der Stand der Technik ist dabei zunächst ein unbestimmter Rechtsbegriff, eine sog. Technikklausel, wird aber entsprechend definiert: "Stand der Technik ist der Entwicklungsstand fortschrittlicher Verfahren, Einrichtungen oder Betriebsweisen, der die praktische Eignung einer Maßnahme oder Vorgehensweise zum Schutz der Gesundheit und zur Sicherheit der Beschäftigten oder anderer Personen gesichert erscheinen lässt. Bei der Bestimmung des Stands der Technik sind insbesondere vergleichbare Verfahren, Einrichtungen oder Betriebsweisen heranzuziehen, die mit Erfolg in der Praxis erprobt worden sind." (§ 2 Abs. 10 BetrSichV)

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

Bundesministerium der Justiz (2008): Bekanntmachung des Handbuchs der Rechtsförmlichkeit, in: Bundesanzeiger 160a, Jahrgang 60 vom 22.10.2008

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

EmpfBS 1114 "Anpassung an den Stand der Technik bei der Verwendung von Arbeitsmitteln"

TRBS 2121 Teil 2 "Gefährdung von Beschäftigten bei der Verwendung von Leitern"

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