Der Begriff "Stand der Technik" ist eine von 3 Generalklauseln, die in der Rechtsprechung verwendet werden. Weitere sind:

Allgemein anerkannte Regeln der Technik finden Anwendung bei weniger hohem Gefährdungspotenzial. Sie sind technische Festlegungen für Verfahren, Einrichtungen und Betriebsweisen, die nach herrschender Auffassung von beispielsweise Fachleuten, Anwendern und Verbrauchern geeignet sind, das vorgegebene Ziel zu erreichen. Sie haben sich in der Praxis allgemein bewährt oder deren Bewährung steht in überschaubarer Zeit bevor.

Stand von Wissenschaft und Technik ist der Entwicklungsstand fortschrittlichster Verfahren, Einrichtungen und Betriebsweisen, die nach Auffassung führender Fachleute aus Wissenschaft und Technik auf der Grundlage neuester wissenschaftlich vertretbarer Erkenntnisse im Hinblick auf das (gesetzlich) vorgegebene Ziel für erforderlich gehalten werden und das Erreichen dieses Ziels gesichert erscheinen lassen. Dies ist das höchste Anforderungsniveau und wird daher für ein sehr hohes Gefährdungspotenzial angewandt.

Die Berücksichtigung des Standes der Technik wird oft ergänzt mit Stand der Arbeitsmedizin und Hygiene. Sie ist eine Anforderung aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), die sich an den Arbeitgeber richtet. Hier heißt es in § 4 ArbSchG: "Der Arbeitgeber hat bei Maßnahmen des Arbeitsschutzes von folgenden allgemeinen Grundsätzen auszugehen: [...] bei den Maßnahmen sind der Stand von Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zu berücksichtigen."

 
Wichtig

Die Rolle der Normen

Normen und Richtlinien, wie z. B. DIN-Normen und VDI-Richtlinien, entsprechen nicht immer dem Stand der Technik, sondern allgemein anerkannten Regeln der Technik. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass solche privaten technischen Regelungen Regeln mit Empfehlungscharakter sind. Ein Grund liegt darin begründet, dass diese Normen und Richtlinien vielfach überaltert sind.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Compliance Office Online. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge