Unter Sicherheit wird im Arbeitsschutz eine Sachlage verstanden, bei der das Risiko nicht größer als das Grenzrisiko ist. Dabei ist das Grenzrisiko das größte noch vertretbare Risiko eines bestimmten (technischen) Vorgangs oder Zustands. Diese Definition zeigt, dass es dabei von besonderer Bedeutung ist festzulegen, was unter dem "noch vertretbaren Risiko" zu verstehen ist.

In Unternehmen sind die Unternehmensleitung und die Führungskräfte dafür zuständig, dieses Grenzrisiko festzulegen und zu verantworten. Auch wir sind alle täglich von der Festlegung von Grenzrisiken betroffen oder bestimmen sie sogar selbst. Grenzwerte für Immissionen und am Arbeitsplatz werden vom Gesetzgeber festgelegt. Gleiches gilt z. B. auch für Geschwindigkeitsbegrenzungen im Straßenverkehr, die die Anzahl und Auswirkungen von Unfällen auf ein "allgemein akzeptiertes" oder "vertretbares" Ausmaß begrenzen. Damit werden durch Festlegung der Grenzrisiken gesellschaftlich-politisch bestimmte Gefahren akzeptiert. Das Grenzrisiko bezeichnet also den Bereich von noch allgemein akzeptierten Gefahren, die zu einer bestimmten Tätigkeit untrennbar dazugehören (Abb. 1).

Abb. 1: Zusammenhang zwischen Grenzrisiko und Sicherheit

 
Achtung

Grenzrisiko

Das Grenzrisiko ist flexibel und wird immer festgelegt. Es legt fest, welche Gefahren und deren mögliche Folgen noch akzeptiert werden.

Verantwortlich im Unternehmen ist dafür die Geschäftsleitung.

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