Auf jeder Maschine müssen mindestens folgende Angaben erkennbar, deutlich lesbar und dauerhaft angebracht sein:
- Firmenname und vollständige Anschrift des Herstellers und ggf. seines Bevollmächtigten,
- Bezeichnung der Maschine,
- CE-Kennzeichnung,
- Baureihen- oder Typbezeichnung,
- ggf. Seriennummer,
- Baujahr, d. h. das Jahr, in dem der Herstellungsprozess abgeschlossen wurde.
Bei der Kombination von Einzel- oder Teilmaschinen zu einer Maschinenanlage muss somit auch für die neu entstandene Maschinenanlage ein Typenschild vorhanden sein.
Das CE-Zeichen sollte in das Typenschild integriert werden und muss folgende Form haben:
Abb. 4: CE-Kennzeichen nach Anhang III RL 2006/42/EG
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