Auf jeder Maschine müssen mindestens folgende Angaben erkennbar, deutlich lesbar und dauerhaft angebracht sein:

  • Firmenname und vollständige Anschrift des Herstellers und ggf. seines Bevollmächtigten,
  • Bezeichnung der Maschine,
  • CE-Kennzeichnung,
  • Baureihen- oder Typbezeichnung,
  • ggf. Seriennummer,
  • Baujahr, d. h. das Jahr, in dem der Herstellungsprozess abgeschlossen wurde.

Bei der Kombination von Einzel- oder Teilmaschinen zu einer Maschinenanlage muss somit auch für die neu entstandene Maschinenanlage ein Typenschild vorhanden sein.

Das CE-Zeichen sollte in das Typenschild integriert werden und muss folgende Form haben:

Abb. 4: CE-Kennzeichen nach Anhang III RL 2006/42/EG

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