CE- und GS-Kennzeichnung - wo genau liegt der Unterschied?

Für die Produktsicherheit sind zwei Kennzeichen von besonderer Bedeutung: das CE- und das GS-Zeichen. An welchem Kennzeichen sollte man sich in erster Linie orientieren?

Während das CE-Kennzeichen vor allem die Konformität mit den rechtlichen Bestimmungen bestätigt, erfolgt beim GS-Kennzeichen eine Baumusterprüfung.

Das ist das CE-Kennzeichen

Das CE-Kennzeichen (CE steht für „Communautés Européenes“, also „Europäische Gemeinschaften“) ist ein Kennzeichen der Europäischen Union (EU). Es bestätigt die Konformität eines Produkts mit den geltenden rechtlichen Bestimmungen der EU und ist daher von relativ wenigen Ausnahmen abgesehen (beispielsweise bestimmte eigens angefertigte Medizinprodukte wie Prothesen) für alle Produkte zwingend vorgeschrieben, seine Anbringung auf dem Produkt ist also nicht bloß freiwillig.

Dabei trägt zunächst der Hersteller die Verantwortung für die Anbringung der CE-Kennzeichnung auf seinem Produkt, nachdem der notwendige Konformitätsnachweis erbracht wurde – er ist aber hierfür nicht in jedem Fall gesetzlich verpflichtet. Hat etwa ein Hersteller mit Firmensitz außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) die CE-Kennzeichnung nicht angebracht, dann muss dies entweder der innerhalb des EWR niedergelassene Bevollmächtigte des Herstellers oder derjenige, der das Produkt innerhalb der EU in den Verkehr bringt, also der Importeur, nachholen.

Die CE-Kennzeichnung (mindestens 5 mm groß) muss grundsätzlich auf dem jeweiligen Produkt platziert werden, bevor es innerhalb des EWR in Verkehr gebracht wird. Wenn dies wegen der geringen Größe des Produkts nicht möglich ist, kann das CE-Logo auch auf der Verpackung, den begleitenden Dokumenten oder einem Schild am Produkt angebracht werden. Bei größeren Produkten, Maschinen oder Anlagen muss es sich in unmittelbarer Nähe zu den Angaben zum Hersteller oder dessen Bevollmächtigten/Importeur befinden.

Die CE-Kennzeichnung bedeutet nicht, dass das Produkt innerhalb der EU oder des EWR hergestellt wurde, vielmehr kann es überall auf der Welt produziert worden sein. Unter anderem aufgrund von häufig vorkommenden Fälschungen ist ein Produkt mit CE-Kennzeichnung zudem nicht in jedem Fall „sicher“. Jedoch hat die EU eindeutig festgelegt, dass der Hersteller (oder seine Bevollmächtigten bzw. Importeure) durch das Anbringen der CE-Kennzeichnung die volle Verantwortung dafür übernimmt, dass sein Produkt tatsächlich allen notwendigen gesetzlichen Anforderungen der EU entspricht.

Das ist das GS-Kennzeichen

Beim GS-Zeichen handelt es sich dagegen explizit um ein Qualitäts- bzw. Sicherheitssiegel. Es ist allerdings nicht gesetzlich vorgeschrieben. GS steht für „Geprüfte Sicherheit“. Mit diesem Kennzeichen werden nur verwendungsfertige Produkte ausgezeichnet, d.h. Produkte, auf denen keine weiteren Teile angebracht werden müssen, damit sie funktionieren. Das GS-Zeichen kann auch für die wenigen Produkte verwendet werden, die nicht mit einem CE-Kennzeichen versehen sein müssen – zum Beispiel Möbel, in denen keine elektrischen Betriebsmittel eingebaut sind.

Damit ein Hersteller sein Produkt nur mit dem GS-Zeichen versehen darf, muss er eine Baumusterprüfung durchgeführt haben. Bei dieser werden, neben den grundlegenden Sicherheitsanforderungen des EU-Rechts, weitere potentielle Gefährdungen für den Verbraucher untersucht. Weiterhin überwacht eine unabhängige GS-Prüfstelle regelmäßig die Herstellung des Produkts. Dabei nimmt sie Proben der Produkte und beurteilt deren Qualität.

Unterschiede zwischen CE- und GS-Kennzeichnung

Bei der CE-Kennzeichnung wird das Produkt nur in relativ wenigen Ausnahmen von einer unabhängigen Prüfstelle untersucht. Jeder Hersteller prüft in eigener Verantwortung, welchen Richtlinien und gesetzlichen Anforderungen sein Produkt unterliegt.

Das GS-Zeichen dagegen wird durch unabhängige Prüfstellen vergeben. Diese überprüfen nicht nur das fertige Produkt, sondern den gesamten Fertigungsprozess.

Fazit: Mit dem GS-Zeichen ist der Käufer ganz auf der sicheren Seite, beim CE-Kennzeichen nicht unbedingt. Dem CE-Kennzeichen ist dies aber nicht zum Vorwurf zu machen: Im Gegensatz zum GS-Zeichen richtet es sich nicht in erster Linie an Verbraucher, sondern ist primär ein „EU-Reisepass“ für dieses Produkt. Seine Hauptaussagen sind daher schlicht nur diese: Das jeweilige Produkt mit CE-Kennzeichen kann in jedem Mitgliedsstaat innerhalb der EU in Verkehr gebracht werden und es ist „sicher“ lediglich in dem Sinne, als dass es laut Angaben des Herstellers allen gesetzlichen Anforderungen entspricht.

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